msg for banking ag
Frankfurt am Main
Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung der Staperior Consulting GmbH mit der msg for banking ag
gemäß § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG
Die msg for banking ag beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Staperior Consulting GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Mannheim, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen, § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG.
Da die msg for banking ag als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Staperior Consulting GmbH vollständig hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG weder ein Beschluss der Hauptversammlung der msg for banking ag über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag noch gemäß § 62 Abs. 4 UmwG eine Gesellschafterversammlung der Staperior Consulting GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erforderlich.
Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich, § 8 Abs. 3 Nr. 1 a) i.V.m § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 UmwG.
Aktionäre der msg for banking ag, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der msg for banking ag erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der msg for banking ag enthält keine abweichenden Festlegungen.
Ab dem 20. März 2024 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der msg for banking ag der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der msg for banking ag und der Staperior Consulting GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der msg for banking ag aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der msg for banking ag unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
Frankfurt am Main, den 19. März 2024
msg for banking ag
Der Vorstand
Leave a comment