In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen der HF Berlin- Brandenburg Grundbesitz GmbH ; Haag 20 / Am Herrenhaus 1 ; 14943
Luckenwalde wird heute, am 01. Oktober 2014, um 11 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mitZustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit Wirkung für die Schuldnerin und die zukünftige Insolvenzmasse Verbindlichkeiten zu begründen oder Zahlungszusagen zu erteilen, soweit es sich um die Beauftragung folgender Lieferanten handelt:
Lieferant Leistung monatlicher geschätzter Aufwand chefs culinar Ost GmbH & Co.KG Lebensmittel 3.000,00 € Delta Fleisch Handels GmbH Lebensmittel 2.000,00 €
Remondis Brandenburg GmbH(Speiseabfälle) Speiseabfallentsorgung 200,00 € Weihe GmbH Lebensmittel 1.200,00 € Havelland Express Frischdienst GmbH Lebensmittel 2.000,00 € Aqua Tool Entsorgung & Recycling GmbH Fettabscheider 200,00 € Lars Miserre Weinlieferant 1.500,00 €
Rössler Getränkevertrieb Zernsdorf GmbH Getränkelieferant 1.500,00 € Schankanlagen F. Boden Getränkelieferant 100,00 €
Heimbs Kaffee Kaffeelieferant 750,00 € Brauhaus Hartmannsdorf GmbH Bierlieferant 150,00 € Pusteblume Blumenlieferant 300,00 €
Larose GmbH & Co.KG Wäscherei 1.600,00 € Computerwerkstatt EDV-Wartung 350,00 € Rose Büroservice gbR Drucker/Kopierer-Wartung 150,00 €
Cancom NSG GmbH Telefonanlage Wartung 60,00 € Kaiser-Sanitär-Heizung Sanitäre Dienstleistungen 250,00 € EVH GmbH Strom 2.800,00 €
Städtische Betriebswerke Luckenwalde Fernwärme, Strom 5.500,00 € Aufwand gesamt (geschätzt) 23.610,00 €
Darüber hinaus wir der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, sowie Zahlungen auf die Kosten einer Insolvenzgeldvorfinanzierung bei der HSBC Bank für den Zeitraum September bis November 2014 zu leisten sowie einen Massekredit in Höhe von 10.000,00 € aufzunehmen.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen
Vermögens
werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen
Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene
Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder
einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden
einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Potsdam, 35 IN 580/14
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