Savoir-voter avec style?“ Nicht, wenn’s nach der französischen Justiz geht.
Denn die Finanzfahnder haben bei der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) mal ordentlich Staub aufgewirbelt – und das nicht wegen schief aufgehängter Wahlplakate. Nein, es geht um nichts Geringeres als den Verdacht auf eine illegale Luxusfinanzierung gleich mehrerer Wahlkämpfe.
Im Visier: Die Präsidentschaftswahl 2022, die Parlamentswahl 2022 und die Europawahl 2024. Offenbar wurde beim RN das Prinzip „Wer zahlt, gewinnt“ etwas zu großzügig ausgelegt.
Verdächtige Wahlkampf-Magie: Fiktive Leistungen und mysteriöse Rechnungen
Die Pariser Staatsanwaltschaft vermutet, dass private Gönner mit sehr lockeren Geldbeuteln und politischem Geschmack das Ganze durch illegale Kredite angeschoben haben könnten. Außerdem tauchten angeblich Rechnungen für Leistungen auf, die selbst mit der Lupe im Wahlkampf nicht zu finden waren – außer vielleicht im Märchenbuch.
Kurz: Viel Geld für wenig bis nichts. Französische Eleganz trifft auf Buchhaltungszauber.
Bardella: „Demokratie wird hier mit Hausschuhen getreten“
RN-Chef Jordan Bardella bezeichnete die Durchsuchungen als „spektakulär“ – was man eigentlich auch über einige der Wahlkampf-Ausgaben sagen könnte. Laut ihm sei die Aktion ein „Angriff auf den Pluralismus“. Kritiker fragen: Welcher Pluralismus genau – der bei den Rechnungen oder der bei den Darlehensgebern?
Le Pen, die Serienhauptdarstellerin der Justiz
Übrigens: Marine Le Pen kennt das Justizsystem inzwischen besser als so mancher Jura-Student. Erst im März wurde sie wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt – zusammen mit ihrer Partei. Aber keine Sorge, Berufung ist eingelegt, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde ebenfalls eingeladen.
Ob sie demnächst dort ein Büro mietet? Wer weiß – Kreativität in der Raumverteilung scheint ja ihre Stärke zu sein.
Fazit:
Wahlkampf à la RN? Ein bisschen Liberté, ein bisschen égalité und offenbar eine große Portion fantasie. Und wie immer gilt: Unschuldsvermutung – bis der Kassenzettel das Gegenteil beweist.
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