Hanseatisches Oberlandesgericht: Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG

Hanseatisches Oberlandesgericht

Verfügung

13 Kap 1/​21

In dem Musterverfahren

Detmers, F. ./​. MPC Capital Investments GmbH u.a.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 01.09.2021, 11:00 Uhr wird verlegt auf

Freitag, 14.01.2022, 11.00 Uhr
Saal 224, 1. Stock
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg.

Grund: Der Entscheidung des BGH in Sachen BGH XI ZB 27/​19 (zum Vorläuferfonds Indien 1) lässt sich entnehmen, dass der BGH auch im vorliegenden Verfahren die Prospektverantwortlichkeit der Musterbeklagten zu 1 – 5 im Sinne der §§ 13 VerkProspG i.V.m. 44 ff. BörsG a.F (und damit eine Verdrängung der Prospekthaftung im weiteren Sinne) wohl annehmen wird.

Da zur Zeit zwei Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Beschlüsse des Senats in Verfahren anhängig sind, in denen explizit thematisiert wird, welche konkreten Anforderungen an die Prospektverantwortlichkeit in diesem Sinne zu stellen sind und in denen es auch um die Verantwortlichkeit einer Treuhandkommanditistin geht, erscheint es dem Senat allein sinnvoll, die Entscheidung in diesen Beschwerdeverfahren abzuwarten.

 

Hamburg, 18.08.2021

Hanseatisches Oberlandesgericht, 13. Zivilsenat

Der Vorsitzende
Panten, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

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