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Handelsplattform traderx-markets.com: BaFin ermittelt gegen verantwortlichen Betreiber

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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website traderx-markets.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Betreiber tritt auf der beschriebenen Internetpräsenz lediglich mit der Bezeichnung TraderX Markets auf, eine Rechtsform ist nicht benannt. Auf der Website lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters finden. Der Internetauftritt ist identisch mit der Handelsplattform tradercryptox.com.

Die Inhalte auf der Website traderx-markets.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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