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Handelsplattform kapitalxp.de: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen der „KapitalXP“

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Der Inhalt auf der Website kapitalxp.de rechtfertigt die Annahme, dass die angeblich unter der Anschrift Börsenplatz 1, 60313 Frankfurt am Main, ansässigen Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Sie verwenden auf der Website insbesondere unbefugt Logos von Behörden und von anderen von der BaFin lizenzierten Unternehmen.

Die Website der „KapitalXP“ ist nahezu identisch mit den ebenfalls ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Handelsplattformen, die unter euaktien.de (siehe Warnung), euschild.de (siehe Warnung), simplexp.de (siehe Warnung), kryptoinv.de (siehe Warnung) und wsxp.de (siehe Warnung) abrufbar sind.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform kapitalxp.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Website sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.

Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.

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