Startseite Allgemeines Handelsplattform cta-capitals.com: BaFin ermittelt gegen die Mia Group LLC
Allgemeines

Handelsplattform cta-capitals.com: BaFin ermittelt gegen die Mia Group LLC

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Mia Group LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von der Mia Group LLC betriebenen Webseite cta-capitals.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mautsystem Strasse von Hormus

Die Straße von Hormus war lange eine der wichtigsten Handelsrouten der Welt....

Allgemeines

GOLF Krieg

Während Washington bereits über ein mögliches Ende des Iran-Kriegs spricht, wächst am...

Allgemeines

Immobilien USA

Der Krieg im Nahen Osten trifft nun auch den US-Immobilienmarkt – und...

Allgemeines

IOC

Neu verfasst im Spiegel-Stil (max. 450 Wörter): Das Internationale Olympische Komitee (IOC)...