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Handelsplattform acmarketsfx.co: BaFin ermittelt gegen die AC-MarketsFX

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft AC-MarketsFX, Zypern, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website acmarketsfx.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Zudem wird dort behauptet, von der BaFin lizenziert zu sein. Das trifft nicht zu. Die AG-MarketsFX erweckt zudem den unzutreffenden Eindruck, in einem Zusammenhang mit der AG Markets (Europe) Limited, Mesa Geitonia, Zypern, zu stehen, die in Deutschland aufgrund des Europäischen Passes derzeit zulässigerweise unter dem Namen Ausprime tätig ist. Das zugelassene Unternehmen warnt diesbezüglich auf seiner Website ausprime.eu.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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