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Handel soll „Mogelpackungen“ ausschildern – denn Transparenz ist ja völlig neu

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die Bundesregierung hat endlich den Endgegner des heimischen Lebensmittelmarkts gefunden: zu viel Luft in der Chipspackung. Und weil man diesem jahrzehntealten Naturgesetz nur mit starker Gesetzgebung begegnen kann, wurde nun feierlich das „Shrinkflation-Bekämpfungs-Gesetz“ präsentiert.

Der Handel muss künftig 60 Tage lang darauf hinweisen, wenn Produkte plötzlich weniger drin, aber gleich viel kosten. Die Branche ist begeistert – oder, na ja, zumindest lautstark not amused.

Regal-Schilder gegen die Inflation – Problem gelöst

Die Kennzeichnungspflicht gilt für Supermärkte und Drogerien. Auf kleine Händler wurde Rücksicht genommen: Wer weniger als fünf Filialen hat, darf einfach einen Zettel aufhängen. Wer unter 400 Quadratmetern bleibt, muss gar nichts tun. Das Gesetz weiß eben: echte Mogelpackungen gibt’s nur, wenn der Laden groß genug ist.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) präsentierte stolz das „Antimogelpackungsgesetz“, das beim ersten Verstoß mit einer „Beratung“ droht – also ein Gespräch, das klingt wie: „Bitte hören Sie auf, Kunden zu verwirren.“

Beim zweiten Mal gibt’s dann Strafen: bis zu 10.000 Euro. Beim dritten Mal sogar 15.000. Da wird sich die milliardenschwere Lebensmittelbranche sicher so richtig fürchten.

Mehr Grundpreis, weniger Rabatt-Tricks – sagt die Regierung

Ein zweites Gesetz soll den Grundpreis größer darstellen, mindestens halb so groß wie der Verkaufspreis. Endlich Schluss mit „2+1 gratis“-Schildern, bei denen man danach weniger Produkt für mehr Geld bekommt.

Vizekanzler Babler (SPÖ) erklärt damit die Rabatt-Lüge für beendet. Kanzler Stocker (ÖVP) verkündet stolz, das Regal werde jetzt transparent. Ob auch die Preise transparent werden, steht in den Sternen.

**Foodwatch: Endlich tut jemand was!

Handel: Warum immer wir?!**

Die Konsumentenschützer von foodwatch nicken zufrieden: Fast alle Lebensmittelkategorien seien inzwischen von Shrinkflation betroffen. Chips, Gemüse, Eiscreme – nichts ist sicher vor der heimlichen Diät.

Der Handel hingegen schlägt die Hände über dem Kopf zusammen: „Wir machen doch die Packungen nicht kleiner!“, klagt Handelsverband-Chef Rainer Will. Jetzt würde man für etwas bestraft, „das wir gar nicht verursacht haben“. Und außerdem: Bürokratie! Kosten! Weltuntergang!

Branchenobmann Prauchner sekundiert: „Wir sind wieder die Sündenböcke.“ Die Hersteller seien schuld – aber die kommen bei solchen Debatten traditionell so gut wie nie vor.

Will fordert daher eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Hersteller. Weil, wenn schon Pflicht, dann bitte für alle – und möglichst woanders.

Kleine Packungen – die EU hat’s erlaubt

Kleiner historischer Rückblick: Früher war alles normiert – Marmelade, Butter, Wein, alles hatte eine festgelegte Packungsgröße. Dann kam 2007 die EU und meinte: „Ach, macht doch, was ihr wollt.“ 2009 trat das in Österreich in Kraft, und siehe da: Die Packungen wurden kleiner, während die Preise… überrascht waren.

Konsumentenschützer sagten das schon damals voraus. Aber wie so oft hörte natürlich niemand auf sie.

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