Startseite Allgemeines Gutes Verbraucherurteil
Allgemeines

Gutes Verbraucherurteil

Teilen

Autohändler dürfen sich nicht vorbehalten, die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens nachträglich wieder rückgängig zu machen. Ein solcher Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ungültig.

In dem Fall hatte ein Neuwagenkäufer seinen Gebrauchtwagen zu einem fest vereinbarten Preis in Zahlung gegeben. Ein vorher festgestellter Schaden am Altfahrzeug wurde durch den Kunden behoben. Nach der Übergabe beider Fahrzeuge stellte der Händler nachträglich aber einen verminderten Wert des Gebrauchtwagens fest und wollte daraufhin unter Hinweis auf seine AGB Abstand von der vereinbarten Inzahlungnahme nehmen. Das Landgericht Hannover erklärte jedoch die AGB für unwirksam (Aktenzeichen: 10 O 64/07): Durch die verwendeten Klauseln habe der Kunde keinen Einfluss auf die weitere Vertragsgestaltung mehr nehmen können. Das teilt der ADAC in München mit.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:Cube Asset XIV GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 8/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Mann nach tödlichem Unfall mit Mitgründerin der Dixie Chicks zu 15 Jahren Haft verurteilt

Ein Mann ist zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er sich...

Allgemeines

Bill und Hillary Clinton sagen zu Verbindungen zu Epstein aus – Das ist bekannt

Die frühere Außenministerin Hillary Clinton und der ehemalige US-Präsident Bill Clinton sollen...

Allgemeines

FBI beschaffte Telefonverbindungsdaten von Kash Patel und Susie Wiles im Rahmen der Trump-Ermittlungen

Das FBI hat im Zuge der bundesweiten Ermittlungen gegen Donald Trump Telefonverbindungsdaten...