Startseite Allgemeines Gutes Verbraucherurteil
Allgemeines

Gutes Verbraucherurteil

Teilen

Autohändler dürfen sich nicht vorbehalten, die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens nachträglich wieder rückgängig zu machen. Ein solcher Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ungültig.

In dem Fall hatte ein Neuwagenkäufer seinen Gebrauchtwagen zu einem fest vereinbarten Preis in Zahlung gegeben. Ein vorher festgestellter Schaden am Altfahrzeug wurde durch den Kunden behoben. Nach der Übergabe beider Fahrzeuge stellte der Händler nachträglich aber einen verminderten Wert des Gebrauchtwagens fest und wollte daraufhin unter Hinweis auf seine AGB Abstand von der vereinbarten Inzahlungnahme nehmen. Das Landgericht Hannover erklärte jedoch die AGB für unwirksam (Aktenzeichen: 10 O 64/07): Durch die verwendeten Klauseln habe der Kunde keinen Einfluss auf die weitere Vertragsgestaltung mehr nehmen können. Das teilt der ADAC in München mit.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TikTok löscht KI-Accounts nach BBC-Recherche – Kritik an rassistischen und sexualisierten Inhalten

Nach einer Untersuchung der BBC hat TikTok mehrere Accounts entfernt, die mit...

Allgemeines

Einigung im US-Haushaltsstreit in Sicht – Hoffnung auf Ende des DHS-Shutdowns

Im festgefahrenen Haushaltsstreit um die Finanzierung des US-Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security,...

Allgemeines

Sehr geehrter Herr Kaltenegger von der TGI AG,

in Deutschland würde man sagen: „Neues Spiel, neues Glück.“ Aber mal ehrlich,...

Allgemeines

US-Sportler nach tödlichen Schüssen festgenommen – Mordanklage angekündigt

Ein bekannter US-Sportler steht im Verdacht, einen Mann während einer Autofahrt erschossen...