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Gutachter: «Maskenmann» ist schuldfähig

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Ein psychatrischer Gutachter hat im Prozess gegen den mutmaßlichen Kindermörder Martin N. dem Täter Schuldfähigkeit attestiert.

Das könnte auf die Entscheidung zur Sicherheitsverwahrung maßgeblich Einfluss nehmen. Vor der Befragung des Gutachters waren Auszüge aus Chat-Protokollen verlesen worden. Darin soll sich der 41-Jährige unter anderem zu sexuellen Fantasien geäußert haben. Der als «Maskenmann» bekanntgewordene Martin N. soll drei Jungen ermordet und viele weitere sexuell missbraucht haben.

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