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Grundsatzurteil aus Luxemburg: EuGH verurteilt Polen wegen Missachtung des EU-Rechts

karolinagrabowska (CC0), Pixabay
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen in einem Grundsatzurteil wegen schwerwiegender Verstöße gegen zentrale Prinzipien des EU-Rechts verurteilt und damit ein deutliches Signal an alle Mitgliedstaaten gesendet. Nach Auffassung der Richter in Luxemburg hat der polnische Verfassungsgerichtshof mit seinem Vorgehen nicht nur einzelne rechtliche Vorgaben verletzt, sondern die Funktionsfähigkeit der gesamten europäischen Rechtsordnung infrage gestellt.

Konkret bezieht sich das Urteil auf zwei Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2021. In diesen hatte das Gericht erklärt, dass bestimmte Urteile des EuGH mit der polnischen Verfassung unvereinbar seien und daher in Polen keine bindende Wirkung entfalten würden. Damit stellte das polnische Höchstgericht offen den Vorrang des EU-Rechts gegenüber dem nationalen Recht infrage – ein Grundprinzip der Europäischen Union seit ihrer Gründung.

Der EuGH machte nun unmissverständlich klar, dass ein solches Vorgehen unzulässig ist. Nach Ansicht der Richter gehören der Vorrang des EU-Rechts, seine Autonomie sowie seine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu den tragenden Säulen der Union. Diese Prinzipien seien Voraussetzung dafür, dass das europäische Rechtssystem überhaupt funktionieren könne. Nationale Gerichte – auch Verfassungsgerichte – seien nicht befugt, die Bindungswirkung von EuGH-Urteilen einseitig zu relativieren oder aufzuheben.

Besonders kritisch bewertete der EuGH, dass der polnische Verfassungsgerichtshof nicht nur einzelne Rechtsfragen anders ausgelegt habe, sondern grundsätzlich die Autorität des EuGH infrage stellte. Dies stelle einen Verstoß gegen die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit dar, zu der sich alle Mitgliedstaaten mit dem EU-Beitritt verpflichtet haben. Würden nationale Gerichte selbst entscheiden, welche Teile des EU-Rechts sie anwenden, drohe eine Zersplitterung der europäischen Rechtsordnung.

Das Urteil reiht sich in einen seit Jahren andauernden Konflikt zwischen der EU und Polen ein. Im Mittelpunkt stehen die umstrittenen Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau. Diese Reformen, darunter neue Disziplinarregelungen für Richter und die politische Neubesetzung wichtiger Gremien, werden von der EU als Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz gesehen. Mehrere dieser Maßnahmen waren bereits Gegenstand von EuGH-Verfahren, in denen Polen wiederholt zur Änderung seiner Gesetze aufgefordert wurde.

Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2021 wurde von vielen Beobachtern als Eskalation gewertet. Kritiker sahen darin einen Versuch, sich der Kontrolle durch den EuGH zu entziehen und europäische Urteile gezielt auszuhebeln. Der EuGH hat dieser Linie nun eine klare Absage erteilt und betont, dass die Mitgliedschaft in der EU untrennbar mit der Anerkennung der gemeinsamen Rechtsordnung verbunden ist.

Das Urteil könnte auch konkrete Konsequenzen haben. Bereits in der Vergangenheit hatte die EU gegen Polen hohe Zwangsgelder verhängt, etwa wegen der Nichtumsetzung von EuGH-Entscheidungen. Zudem sind Milliardenbeträge aus EU-Förderprogrammen und dem Wiederaufbaufonds teilweise eingefroren, weil Brüssel Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit verlangt. Das aktuelle Urteil stärkt die rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen.

Politisch ist die Entscheidung ebenfalls brisant. Sie verschärft den Druck auf die polnische Regierung, ihre Haltung gegenüber dem EU-Recht zu überdenken. Gleichzeitig gilt das Urteil als Warnung an andere Mitgliedstaaten, die ebenfalls mit dem Gedanken spielen könnten, europäische Urteile selektiv zu akzeptieren.

Für die Europäische Union ist das Urteil mehr als ein juristischer Erfolg: Es ist ein Bekenntnis zur gemeinsamen Rechtsordnung und zur Gleichheit aller Mitgliedstaaten vor dem EU-Recht. Der EuGH macht deutlich, dass die Grundregeln der Union nicht zur Disposition stehen – auch nicht durch nationale Verfassungsgerichte.

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