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Grundgesetz gilt auch für deutsche Aktivitäten im Ausland!

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Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge gelten die deutschen Grundrechte auch im Ausland und zwar auch gegenüber Ausländern. Anlass für die Beschäftigung mit diesem Thema war die Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND).

Kanzleramtsminister Helge Braun will nun aus diesem Urteil ein neues BND-Gesetz für den umfassenden Schutz von Grundrechten ableiten. Dies solle den umfassenden Grundrechtsschutz auch im Ausland sicherstellen, wie Braun dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mitteilte.

Das bedeutet unter anderem, dass der BND im Ausland nicht anlasslos (auch ausländische) Personen überwachen darf. Braun sagte dazu gegenüber den RND-Zeitungen, dass die Bundesregierung das umfangreiche Urteil nun sorgfältig und umgehend auswerten werde. Anschließend werde sie in einem absolut transparenten Verfahren die nötigen Vorschläge für erforderliche gesetzlichen Anpassungen unterbreiten und noch vor der im Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause ein erstes Eckpapier vorlegen.

Die Karlsruher Richter hatten neben der genannten Einschränkung aber auch festgestellt, dass der BND grundsätzlich seine strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland durchführen darf, weil dies in der bestehenden Form mit den deutschen Grundrechten vereinbar sei. Der BND durchsucht in seiner Aufklärungsarbeit anlasslos ausländische Datenströme – pro Tag rund 154.000 Kommunikationsbeziehungen. Etwa 260 von ihnen sind nach Angaben des Dienstes am Ende relevant.

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