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Green Building Deutschland GmbH – insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Building Deutschland GmbH, Am
Stieg 18, 15910 Bersteland OT Freiwalde, wurde am 01.08.2015, um 09:00 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof.
Dr. Torsten Martini, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin. Forderungen der
Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2015 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab
dem 21.09.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt.
Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur
ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf
der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens
beschlossen wird, ist am Montag, 12. Oktober 2015, 10:00 Uhr, Saal 30, Thiemstraße
130. Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des
Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die
Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der
Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerver-sammlung
beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160
InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden
über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt
spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann
schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer
Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, Az.: 63 IN 166/15

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