Google hat Berufung gegen ein richtungsweisendes Urteil eines US-Bezirksgerichts eingelegt, das dem Tech-Giganten ein illegales Monopol im Bereich der Online-Suche bescheinigt hatte.
„Wie wir schon lange sagen, ignoriert das Urteil vom August 2024 die Realität: Menschen nutzen Google, weil sie es wollen – nicht, weil sie dazu gezwungen werden“, erklärte Googles Vizepräsidentin für Regulierungsfragen in einer Stellungnahme am Freitag.
Der Konzern kritisiert, das Urteil von Richter Amit Mehta berücksichtige weder die Innovationsgeschwindigkeit noch den Wettbewerbsdruck, dem Google ausgesetzt sei. Zugleich fordert das Unternehmen eine Aussetzung der angeordneten Maßnahmen, die seine Marktmacht begrenzen sollen – Maßnahmen, die viele Beobachter ohnehin als milde bewerten.
Richter lehnte Zerschlagung ab – setzt auf „sanfte“ Auflagen
Im September hatte Mehta seine Abhilfemaßnahmen veröffentlicht. Eine von der US-Regierung geforderte Zerschlagung – etwa durch Abspaltung des Google-Browsers Chrome – lehnte er ab. Stattdessen ordnete er unter anderem an, dass Google bestimmten Wettbewerbern Zugang zu Teilen seines Suchindexes gewähren müsse – dem Herzstück des Unternehmens, das als digitale Landkarte des Internets dient.
Zudem soll Google Konkurrenten erlauben, die eigenen Suchergebnisse zu übernehmen und unter eigener Marke anzuzeigen. So sollen kleinere Anbieter Zeit und Ressourcen gewinnen, um Innovationen zu entwickeln.
Google wehrt sich entschieden gegen diese Vorgaben. Man sei nicht bereit, Suchdaten oder Syndizierungsdienste mit der Konkurrenz zu teilen, erklärte das Unternehmen. Solche Maßnahmen könnten den Datenschutz gefährden und gleichzeitig den Anreiz für Wettbewerber mindern, eigene Technologien zu entwickeln – was letztlich Innovation ausbremse, so die Argumentation.
Widerstand auch in Europa
Googles Umgang mit Wettbewerb und Innovation steht nicht nur in den USA im Fokus. Erst kürzlich eröffnete die EU-Kommission eine Untersuchung zu Googles KI-generierten Zusammenfassungen, die über den normalen Suchergebnissen angezeigt werden. Es wird geprüft, ob Google dabei ohne angemessene Entschädigung Daten von Webseiten nutzt – zum Nachteil der Verlage.
Der Konzern wies auch diese Vorwürfe zurück und warnte davor, dass Regulierung hier Innovation in einem hart umkämpften Markt unterdrücken könne.
Marktmacht bleibt ungebrochen
Trotz regulatorischer Gegenwinde wächst Google wirtschaftlich weiter. In dieser Woche überschritt der Mutterkonzern Alphabet als viertes Unternehmen weltweit die Marke von vier Billionen Dollar an Börsenwert – ein Beleg für die anhaltende Marktmacht, die Kritiker nun mit Nachdruck beschränken wollen.
Ob die Berufung Erfolg hat, wird zeigen, wie weit die US-Justiz bereit ist, in das Geschäftsmodell eines der mächtigsten Tech-Unternehmen der Welt einzugreifen.
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