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Glock & Partner: BaFin Untersagung

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass das Unternehmen Glock & Partner, vertreten durch Herrn Alexander (v.u.z.) Glock, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften besitzt. Das Unternehmen unterliegt daher nicht der Aufsicht der BaFin. Die BaFin hat jedoch Grund zu der Annahme, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.

Glock & Partner bieten auf ihrer Internetseite Finanzdienstleistungen an, beispielsweise die „Betreuung Ihrer Finanzanlagen“. Außerdem treten Glock & Partner mit unaufgeforderten Anrufen an Personen heran und versuchen sie zum Kauf bestimmter Aktien zu veranlassen. Die bei der Domainregistrierung von Glock & Partner angegebene Geschäftsanschrift in Stuttgart existiert nicht. Glock & Partner sind weder Inhaber der auf der Internetseite im Impressum veröffentlichten Postfachadresse noch der angegebenen Telefonverbindungen. Eine Gewerbeanmeldung oder eine Eintragung des Unternehmens in einem Handelsregister in Deutschland ist nicht ersichtlich.

Bonn/Frankfurt a.M., den 16. November 2011

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