Na endlich! Nach nur ein paar Jahrzehnten Gleichstellungsdebatte hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschlossen, dass Frauen sich beim Kampf um den gleichen Lohn nicht mehr mit einer ganzen Männergruppe, sondern nur noch mit einem einzigen Kollegen vergleichen müssen.
Ein Fortschritt, den man wohl am besten mit einem ironischen „Herzlichen Glückwunsch, 2025!“ kommentiert.
Während Juristinnen und Gleichstellungsbeauftragte erleichtert aufatmen, bleibt der Deutsche Frauenrat nüchtern: Das Urteil sei „ein wichtiger, aber längst überfälliger erster Schritt“.
Oder anders gesagt – man hat die Tür zur Gleichbezahlung jetzt zumindest einen Spalt geöffnet.
💬 Frauenrat: „Jetzt dürfen Frauen wenigstens gezielter verlieren“
Anja Weusthoff, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, spart nicht mit Realismus:
„Das Urteil erleichtert Frauen zwar den Weg vor Gericht – aber sie müssen immer noch selbst beweisen, dass sie benachteiligt wurden.“
Heißt übersetzt: Der Staat erkennt an, dass Frauen diskriminiert werden – verlangt aber weiterhin, dass sie es im Einzelkampf belegen. Die strukturelle Verantwortung bleibt also, wie so oft, bei den Betroffenen selbst.
Der Frauenrat fordert deshalb: Schluss mit symbolischen Urteilen – her mit echten Kontrollmechanismen, die automatisch erkennen, wenn Löhne ungleich verteilt sind.
⚖️ Das BAG und die Revolution in Trippelschritten
Das BAG in Erfurt hatte im Oktober festgestellt, dass Frauen künftig einen einzelnen männlichen Kollegen als Vergleich heranziehen dürfen – sofern dieser ähnliche Arbeit verrichtet. Klingt modern, ist aber im Kern nichts anderes als ein juristisches Update von 1957:
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, aber bitte mit Antrag, Beweis und Geduld.
Das zugrunde liegende Entgelttransparenzgesetz stammt aus 2017 – und war bisher so effektiv, dass es fast niemand gemerkt hat. Mit dem neuen Urteil gibt’s nun immerhin ein bisschen mehr Durchblick im Lohnnebel.
📉 Deutschland, Land der Lohnlücken
Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland noch immer bei 18 Prozent – immerhin ein stabiler Wert, wenn man auf Stagnation steht. Selbst bei gleicher Qualifikation, gleichem Alter und vergleichbaren Jobs sind es im Schnitt 6 Prozent weniger Gehalt für Frauen.
Weusthoff bringt’s auf den Punkt:
„Solange Frauen ihre Rechte nur über den Klageweg durchsetzen können, bleibt die Ungerechtigkeit bestehen.“
Oder anders gesagt: Wer Gerechtigkeit will, braucht keinen Equal-Pay-Day – sondern einen guten Anwalt.
🧾 Frauenrat fordert: Gesetzliches Update statt symbolischer Fortschritte
Der Deutsche Frauenrat hat konkrete Vorschläge:
-
Pflicht zur Lohnanalyse für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden,
-
unabhängige Prüfstellen und öffentliche Gender-Pay-Berichte,
-
Sanktionen für Uneinsichtige,
-
und vor allem: gleiche Bezahlung ohne Nachweispflicht.
Denn solange Frauen erst klagen müssen, um das zu bekommen, was ihnen ohnehin zusteht, ist Gleichberechtigung kein Prinzip – sondern ein Geduldsspiel.
🌍 Europa drängt, Deutschland zögert
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bis 2026, endlich ernst zu machen: Unternehmen sollen offenlegen, wer warum wie viel verdient, und bei ungleicher Bezahlung automatisch nachzahlen.
In Brüssel nennt man das Fortschritt – in Deutschland vermutlich Bürokratieaufwand.
🧩 Fazit: Symbolik zahlt keine Miete
Das BAG-Urteil ist – um im Bild zu bleiben – ein Tropfen auf den heißen Gender-Gap.
Es zeigt guten Willen, aber keinen echten Wandel. Frauen dürfen sich jetzt also offiziell ein bisschen einfacher benachteiligt fühlen, bevor sie vor Gericht ziehen.
Oder, wie es der Frauenrat diplomatisch ausdrückt:
„Das Urteil ist richtig und wichtig – aber ohne politische Konsequenzen bleibt es ein Symbol.“
Kurz gesagt: Mehr Gleichheit auf dem Papier, weniger auf dem Konto.
Kommentar hinterlassen