Alles begann damals mit dieser Abwicklungsverfügung der BaFin gegen das Unternehmen Global Financial Invest AG.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Global Financial Invest AG, Frankfurt am Main, mit Bescheid vom 22. August 2012 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Die Global Financial Invest AG bot potentiellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen an. Der Anleger schloss einen Vertrag mit einem Rechtsanwalt als Treuhänder, damit dieser die Vermögensanlage beendete und den aus der gekündigten Vermögensanlage dem Anleger zustehenden Zahlungsanspruch geltend machen konnte. Der Treuhänder nahm den Geldbetrag für den Anleger in Empfang und leitete ihn vollständig oder zu einem Teil an die Global Financial Invest AG weiter, die die Auszahlung des doppelten, an sie weitergeleiteten Betrages nach Ablauf von sechs Jahren versprach. Alternativ konnte der Anleger („Verkäufer“) auch eine von zwei weiteren Auszahlungsvarianten wählen, die eine Auszahlung des „Kaufpreises“ in monatlichen Zahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die Möglichkeit einer sofortigen Teilauszahlung vorsahen.
Mit der Annahme von Geldern im Rahmen dieses Geldanlagemodells betreibt die Global Financial Invest AG das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Global Financial Invest AG, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Auch soweit die Global Financial Invest AG den Anlegern sogenannte „Rückabwicklungsverträge“ und „Vermögensanlageverträge“ angeboten und mit diesen abgeschlossen hat, hat dies keine Abwicklung bewirkt.
Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Vollziehung der Anordnung, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln, ist bis zur Bestandskraft der Abwicklungsanordnung ausgesetzt.
Aktualisiert (28. Februar 2014):
Die BaFin hat der Global Financial Invest AG, Frankfurt am Main, mit weiterem Bescheid vom 25. November 2013 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Die Global Financial Invest AG bot potentiellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen an und ließ sich diese abtreten. Die Global Financial Invest AG beendete die Vermögensanlagen und nahm deren Rückkaufswerte entgegen. Der Anleger („Verkäufer“) konnte zwischen verschiedenen Varianten der Zahlung des zunächst zurückbehaltenen „Kaufpreises“ wählen. Die Global Financial Invest AG versprach die Auszahlung des doppelten Rückkaufswertes nach Ablauf von sechs Jahren. Alternativ konnte der Anleger auch eine von zwei weiteren Auszahlungsvarianten wählen, die eine Auszahlung des „Kaufpreises“ in monatlichen Zahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die Möglichkeit einer sofortigen Teilauszahlung vorsahen.
Mit der Annahme von Geldern im Rahmen dieses Geldanlagemodells betreibt die Global Financial Invest AG das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Global Financial Invest AG, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Vollziehung der Anordnung, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln, ist bis zur Bestandskraft der Abwicklungsanordnung ausgesetzt.
Diese Meldung findet man am 5.10.2012 auf der Seite der BaFin. Damit war natürlich auch klar „da kommt kein Geld mehr ins Haus, sosndern muss nur noch zurückgehführt werden“. Tätig war die Gesellschaft ca. seit 2007. Zusätzlich zu dieser Gesellschaft gab es noch die GFI Vertriebs GmbH & Co KG- Diese wurde dann in 2011 zur Financial Investment Group GmbH & Co. KG. Kurz danach dann die erneute Namensveränderung in GFI Vertriebs GmbH & Co. KG, wieder in den alten Namen. Das war aber nicht die letzte Namensveränderung. Mitte des Jahres dann die erneute Namensveränderung in Deutsche Beratungsgesellschaft für Immobilien und Vermögensanlagen GmbH & Co. KG. Das ist dann die Gesellschaft die nun in Insolvenz gegangen ist, wie wir gestern hier vermeldet haben. Die letzte Bilanz des Unternehmens weist einen Fehlbetrag von über 1,8 Millionen Euro aus bei einem nicht gedeckten Fehlbetrag von über 700.000 Euro. Zu dem Zeitpunkt war also schon „Feuer unterm Dach der Gesellschaft“.
Die Deutsche Immobilien und Grundbesitz wurde dann im Februar 2011 gegründet. Hier heisst es im Unternehmensregister: Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG, Frankfurt am Main, Westhafenplatz 1, 60313 Frankfurt am Main. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.12.2010. Geschäftsanschrift: Westhafenplatz 1, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Errichtung und der Vertrieb von Immobilien sowie die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienprojekten. Eine Tätigkeit, welche nach § 34c der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedarf, ist dem Unternehmen jedoch nicht gestattet. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Kret, Lucas, Eppertshausen, *01.12.1980; Szulc, Michel, Rödermark, *01.10.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Zitat Ende
Die letzte hinterlegte Bilanz weist Verbindlichkeiten von knapp 10 Millionen Euro aus. Bei einem Anlagevermögen von immerhin 33,92 Euro!! Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag betrug zu diesem Zeitpunkt bereist fast 2,6 Millionen Euro, also eigentlich dieses Gesellschaft wirtschaftlich nicht potent. In dieser Bilanz taucht dann neben Lukas Kret und Michel Szulc noch ein Eugen Krause auf.
Neben diesen bekannten Gesellschaften gab es dann noch das Unternehmen Primogo. Ein Unternehmen was angeblich Bewertungen für Lbensversicherungen bzw Bausparverträgen angeboten hat. Letztlich war auch das Unternehmen dafür gedacht „Geld aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen“ einzusammeln.
Primogo war ein Label der nun in der Insolvenz befindlichen DIGAG.
http://www.finanz-anzeiger.de/primogo-bewertet-tausendste-police-waehrend-der-em-2012-primogo-de_631757/
Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht❗️
Die Firma GFI musste auf Grund der BAFIN Konkurs anmelden.
1) Der Kunde hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag unterschrieben,
Facto: der Mitarbeiter war in dem Fall Erfüllungsgehilfe und durfte die Verträge auch nicht unterschreiben. Also bestand KEIN Vertragsverhältnis zwischen Mitarbeiter und Kunde!
2) Der Mitarbeiter konnte nicht wissen, dass die Firma in Zukunft Konkurs anmeldet!
Warum verklagt man dann die Mitarbeiter und nicht die Initiatoren❓