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geralt (CC0), Pixabay
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Der Staat, in dessen Hafen ein Rettungsschiff liegt, darf dieses auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrollieren. Dazu müsse er allerdings belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr nachweisen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute. Es ging um eine Klage der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch. Italien hatte im Sommer 2020 zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe festgehalten.

Die italienischen Behörden begründeten das damit, dass diese Schiffe nicht dafür ausgerüstet seien, mehrere hundert Menschen an Bord zu haben. Sea Watch hatte Hunderte Flüchtlinge aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht. Die Organisation klagte dort gegen das Festhalten ihrer Schiffe mit dem Argument, dass diese in Deutschland bereits zertifiziert worden seien.

Der EuGH erklärte, dass der Hafenstaat keinen Nachweis über andere als die vom Flaggenstaat ausgestellten Zeugnisse verlangen dürfe. Sollten sich bei der Überprüfung eines Schiffs Mängel herausstellen, dürften Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Diese müssten aber geeignet, erforderlich und angemessen sein. Die Aufhebung des Festhaltens dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Schiff keine Zeugnisse des Hafenstaats habe.

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