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Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten passiert den Bundesrat

FirstThinkTank (CC0), Pixabay
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Der Bundesrat hat am 21. November 2025 die kürzlich vom Bundestag beschlossene Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gebilligt. Ein Vorschlag des Umweltausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu erreichen, fand keine Mehrheit.

Mehr Verantwortung für Hersteller

Die Gesetzesnovelle soll die Sammlung, Rückgabe und das Recycling elektronischer Geräte deutlich verbessern und zugleich europäische Vorgaben umsetzen. Hersteller werden künftig stärker in die Pflicht genommen – insbesondere beim Einsatz recycelter Materialien, bei der Langlebigkeit ihrer Produkte und bei der Erfüllung von Recyclingquoten.

Um Rücknahmesysteme für Verbraucher verständlicher und einheitlicher zu gestalten, wird zudem ein neues Logo eingeführt. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, müssen künftig Sammelbehälter für benutzte Geräte bereitstellen und diese auch zurücknehmen.

An kommunalen Sammelstellen sollen künftig nicht mehr Bürgerinnen und Bürger, sondern Mitarbeitende der Einrichtungen Elektroschrott und Batterien sortieren. Dadurch sollen Brandrisiken reduziert werden.

Warum die Anpassung notwendig ist

Deutschland hat im Jahr 2021 die von der EU vorgeschriebene Mindestsammelquote für Elektroschrott deutlich verfehlt. Um die Quote zu erhöhen, sieht das Gesetz umfassendere Informationen zu Rückgabemöglichkeiten sowie einen Ausbau der Sammelstellen vor.

Die Zahl unsachgemäß entsorgter Einweg-E-Zigaretten ist stark gestiegen – viele landen im Restmüll und stellen dort durch enthaltene Batterien ein Risiko dar. Mehr Aufklärung und besser zugängliche Rückgabestellen seien daher dringend erforderlich, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Wie es weitergeht

Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft.

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