Geschäfts-Nr.: 9 IN 398/25
Amtsgericht Darmstadt – Verfügung vom 03.09.2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Neutrino Capital GmbH,
Groß-Umstädter Straße 1,
64823 Groß-Umstadt
(Handelsregister: AG Darmstadt, HRB 107587),
vertreten durch den Geschäftsführer Serdar Karadag,
wurde am 03.09.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Bert
Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB
Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt
Telefon: 06151-520144-0
Fax: 06151-520144-9
Web: www.trebing-bert.de
Anordnungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO:
- Verfügungen des Schuldners (Antragsgegner) sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
- Drittschuldnern (insbesondere Schuldner des Schuldners) ist es untersagt, Zahlungen direkt an den Schuldner zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
- Zur Sicherung der späteren Insolvenzmasse wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto gemäß den Vorgaben des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (Az. IX ZR 47/18) einzurichten und zu führen.
Weitere Anweisungen:
- Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen mit der Insolvenzschuldnerin zu erteilen.
- Erforderlichenfalls sind auch Abschriften relevanter Unterlagen anzufertigen.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf alle Auskünfte, die auch gegenüber dem Insolvenzschuldner selbst zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt
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