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Gerresheimer AG Bafin Meldung und Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel

Leovinus (CC0), Pixabay
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Gerresheimer AG: BaFin leitet Prüfung für den Konzernzwischenabschluss zum 31. Mai 2025 und den zugehörigen Konzernzwischenlagebericht ein und erweitert Anlassprüfung für den Konzernabschluss zum 30. November 2024 und den zugehörigen Lagebericht

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gerresheimer AG gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 6. März 2026 eine Prüfung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses der Gerresheimer AG für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2025 und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts eingeleitet.

Die Prüfung wurde eingeleitet, weil das Unternehmen möglicherweise

  • im Konzernzwischenlagebericht bestimmte Risiken aufgrund der Finanzierung des Erwerbs von Bormioli Pharma nicht mehr zutreffend beurteilt hat,
  • im Konzernzwischenabschluss Wertminderungen von Vermögenswerten fehlerhaft nicht erfasst hat und
  • im Konzernzwischenabschluss Umsatzerlöse und Umsatzkosten im Zusammenhang mit Bill-and-hold-Vereinbarungen unzutreffend erfasst hat.

Außerdem hat die BaFin ihre Anlassprüfung des Konzernabschlusses der Gerresheimer AG zum Stichtag 30. November 2024 und des zugehörigen Lageberichts am 6. März 2026 erweitert. Ihr liegen zusätzliche konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gerresheimer AG gegen weitere Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat.

Eine Anlassprüfung eingeleitet hatte die BaFin bereits am 18. September 2025. Die Prüfung wurde nun erweitert, weil möglicherweise

  • die Leasingverbindlichkeiten mit einem Buchwert von 65,5 Mio. Euro in unzutreffender Höhe ausgewiesen sind,
  • die Nutzungsdauern der aktivierten Entwicklungskosten mit einem Buchwert von 29,4 Mio. Euro im Anhang falsch angegeben sind und
  • Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies mit einem Buchwert von 196,5 Mio. Euro im Wert gemindert waren, ohne dass der Wertminderungsaufwand wie vorgeschrieben erfasst wurde.

Da die BaFin die Prüfungen öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.

Hintergrund:

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.

Die BaFin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) kann die BaFin seit dem 1. Januar 2022 die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren.

Mit der Bekanntmachung einer Prüfungseinleitung macht die BaFin die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle transparent. Das bedeutet aber nicht, dass eine Rechnungslegung fehlerhaft ist oder dies voraussichtlich festgestellt wird.

Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen von Bilanzkontrollverfahren beinhaltet die Aufsichtsmitteilung der BaFin.

Interview: BaFin prüft Gerresheimer – was bedeutet das für Aktionäre?
Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Bilanzprüfung bei der Gerresheimer AG eingeleitet und eine bereits laufende Prüfung sogar erweitert. Konkret geht es um mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Wir haben darüber mit Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK gesprochen und gefragt, was diese Entwicklung für Anleger bedeutet.

Herr Högel, die BaFin hat eine Prüfung bei der Gerresheimer AG eingeleitet. Wie ernst ist ein solcher Schritt?

Eine solche Prüfung ist zunächst ein ernstzunehmender Vorgang, aber noch kein Beweis für Fehlverhalten. Die BaFin darf eine sogenannte anlassbezogene Bilanzprüfung nur dann einleiten, wenn konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen. Für den Kapitalmarkt ist das ein wichtiges Signal, weil es zeigt, dass die Aufsicht mögliche Unstimmigkeiten sehr genau überprüft.

Worum geht es konkret bei der Prüfung?

Nach der Mitteilung der BaFin stehen mehrere Punkte im Raum. Zum einen geht es um die Darstellung von Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierung der Übernahme von Bormioli Pharma. Außerdem prüft die Behörde, ob Wertminderungen von Vermögenswerten korrekt erfasst wurden und ob Umsätze im Zusammenhang mit sogenannten Bill-and-hold-Vereinbarungen richtig verbucht wurden.

Zusätzlich wurde eine bereits laufende Prüfung des Jahresabschlusses erweitert. Dabei stehen unter anderem Leasingverbindlichkeiten, Entwicklungsaufwendungen sowie mögliche Wertminderungen im Segment Advanced Technologies im Fokus.

Was bedeutet das für Aktionäre der Gerresheimer AG?

Zunächst einmal sollten Anleger Ruhe bewahren. Die BaFin betont ausdrücklich, dass die Einleitung einer Prüfung nicht automatisch bedeutet, dass tatsächlich Fehler vorliegen.

Sollte die BaFin jedoch feststellen, dass Abschlüsse fehlerhaft waren, kann das erhebliche Folgen haben. In solchen Fällen kommt es häufig zu Kursreaktionen an der Börse, und betroffene Anleger prüfen dann mögliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen.

Welche Möglichkeiten haben Aktionäre, wenn sich die Vorwürfe bestätigen?

Wenn sich später herausstellt, dass veröffentlichte Finanzberichte fehlerhaft waren und Anleger dadurch einen Schaden erlitten haben, können kapitalmarktrechtliche Ansprüche gegen das Unternehmen oder verantwortliche Organe in Betracht kommen.

In solchen Situationen empfiehlt es sich, frühzeitig Unterlagen zu sichern, etwa Kaufabrechnungen, Depotauszüge und die Zeitpunkte der Investition. Danach sollte geprüft werden, ob ein Zusammenhang zwischen der möglichen Fehlinformation und der Anlageentscheidung besteht.

Was raten Sie Anlegern jetzt konkret?

Der wichtigste Rat lautet: Die Entwicklung genau beobachten. Die BaFin hat angekündigt, das Ergebnis der Prüfung zu veröffentlichen – unabhängig davon, ob Fehler festgestellt werden oder nicht.

Sollten tatsächlich Bilanzfehler festgestellt werden, kann es sinnvoll sein, sich zeitnah rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen und Fristen nicht zu versäumen.

Herr Högel, vielen Dank für das Gespräch.

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