Das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der German Values Property 4 GmbH (Sitz: Tröndlinring 9, 04105 Leipzig), vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Rose, mit Beschluss vom 11. August 2025 abgewiesen. Grund für die Entscheidung ist mangels Masse, das heißt: Nach den Feststellungen des Gerichts verfügt die Gesellschaft nicht über genügend verwertbares Vermögen, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken.
Diese Abweisung hat weitreichende Folgen:
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Keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens – es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der das verbliebene Vermögen verteilt.
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Gläubiger gehen leer aus – ohne Masse und ohne Verfahren bestehen kaum Chancen, offene Forderungen über den gerichtlichen Weg noch zu realisieren.
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Direkte Forderungsdurchsetzung erschwert – mögliche Ansprüche müssen außerhalb eines Insolvenzverfahrens gegen die Gesellschaft oder ggf. den Geschäftsführer geltend gemacht werden, was angesichts der festgestellten Vermögenslosigkeit in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung ist möglich. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung – maßgeblich ist, welches Ereignis zuerst eintritt.
Rechtlich ist dieser Fall ein typisches Beispiel für die Problematik bei unterkapitalisierten Gesellschaften: Wenn schon die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind, können selbst berechtigte Gläubigeransprüche faktisch wertlos werden. Für künftige Geschäftsbeziehungen verdeutlicht dies die Wichtigkeit, vor Vertragsabschluss die Bonität und wirtschaftliche Stabilität eines Geschäftspartners sorgfältig zu prüfen.
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