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Gericht weist Klage von Anwohnern ab

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat für den künftigen Berliner Hauptstadtflughafen nächtliche Flüge in Randzeiten erlaubt.

Das Gericht wies am Donnerstag in Leipzig Klagen gegen die Zulassung von Flügen in den sogenannten Randzeiten von 22.00 bis 24.00 Uhr sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr zurück. Damit darf in Schönefeld bis Mitternacht und ab 5.00 Uhr geflogen werden. Das Urteil vom Donnerstag bedeutet eine Niederlage für die Klagen von Anwohnern und umliegenden Gemeinden. Der Airport Berlin-Schönefeld kann ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen, der für nächsten Juni geplant ist.

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