Ein US-Bundesgericht in Los Angeles hat die Urheberrechtsklage gegen Mariah Careys „All I Want for Christmas Is You“ abgewiesen. Der Songwriter Andy Stone, bekannt als Vince Vance, und Troy Powers hatten behauptet, Carey habe Elemente ihrer Version des Songs aus dem Jahr 1994 aus ihrem 1989 veröffentlichten Lied mit demselben Titel übernommen.
Richterin sieht keine ausreichende Ähnlichkeit
Die Kläger forderten 20 Millionen Dollar Schadenersatz und warfen Carey, Co-Autor Walter Afanasieff und Sony Music Entertainment vor, Melodien, Textpassagen und musikalische Strukturen kopiert zu haben.
Doch Richterin Monica Almadani entschied am Mittwoch, dass die Experten der Kläger keine ausreichenden objektiven Ähnlichkeiten zwischen den beiden Songs nachweisen konnten. Das Gericht bestätigte zudem die Argumentation von Careys Verteidigung, dass die verwendeten Weihnachtsmotive und musikalischen Elemente bereits lange vor 1989 existierten.
Anwälte der Kläger erwägen Berufung
Der Anwalt von Stone und Powers, Gerald Fox, zeigte sich enttäuscht über das Urteil und kündigte an, möglicherweise vor ein Berufungsgericht zu ziehen.
„Leider werden Urheberrechtsklagen von Klägern vor Bezirksgerichten routinemäßig abgewiesen.“ – Gerald Fox
Die Kläger hatten bereits 2022 eine ähnliche Klage eingereicht, diese jedoch später zurückgezogen. Sie argumentierten, dass ihre Version des Songs in den 90ern mehrfach in den Charts gelistet wurde und Carey somit Zugang zu ihrem Werk gehabt haben musste.
Für Mariah Carey bedeutet das Urteil: „All I Want for Christmas Is You“ bleibt weiterhin unangefochten der größte Weihnachtshit aller Zeiten.
Kommentar hinterlassen