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Gericht weist „Greenwashing“-Klage gegen Gaskonzern Santos ab

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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Im Streit um angebliches Greenwashing hat der australische Gaskonzern Santos vor dem Bundesgericht einen wichtigen Sieg errungen. Eine Klage der Aktionärs-Initiative Australasian Centre for Corporate Responsibility (ACCR) wurde am Dienstag abgewiesen. Für Klimaschützer ist das Urteil ein Rückschlag.

Worum ging es?

Die ACCR, vertreten durch das Environmental Defenders Office, hatte Santos vorgeworfen, Investoren mit irreführenden Aussagen zu täuschen. Konkret ging es um Angaben im Geschäftsbericht 2020, einer Investorenpräsentation sowie im Klimabericht 2021.

Im Zentrum standen drei Aussagen des Unternehmens:

  • Santos sei ein Produzent von „sauberer Energie“, Erdgas ein „sauberer Brennstoff“.
  • Mit CO₂-Abscheidung hergestellter Wasserstoff sei „emissionsfrei“ bzw. „sauber“.
  • Das Unternehmen verfüge über einen klaren und glaubwürdigen Plan, bis 2040 Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

Die Kläger sahen darin Verstöße gegen das australische Gesellschaftsrecht wegen irreführender oder täuschender Angaben.

Gericht: Kein Rechtsverstoß

Richterin Brigitte Markovic wies die Klage nach einer 13-tägigen Anhörung ab. Die schriftliche Begründung soll am 23. Februar veröffentlicht werden. Zudem muss die ACCR die Prozesskosten tragen.

Santos argumentierte, die Klimaziele – eine Emissionsminderung von 26 bis 30 Prozent bis 2030 und Netto-Null bis 2040 – seien als gegenwärtige Absichtserklärungen formuliert worden, nicht als verbindliche Versprechen oder Prognosen.

Das Unternehmen begrüßte das Urteil und betonte sein Engagement für transparente und regelkonforme Berichterstattung. Seit der Vorstellung seiner Net-Zero-Strategie habe man den Transformationsplan weiterentwickelt – abhängig von technologischem Fortschritt, Marktbedingungen und politischem Rahmen.

Als Beispiel nannte Santos das Projekt „Moomba Carbon Capture and Storage“, das seit September 2024 in Betrieb sei.

Signalwirkung für künftige Klagen

Der Fall galt als Präzedenzverfahren: Er sollte klären, wie Gerichte Aussagen von Unternehmen zur Klimaneutralität rechtlich bewerten. Weltweit nehmen Investoren und Aktivisten sogenannte Net-Zero-Versprechen zunehmend unter die Lupe.

Die ACCR zeigte sich enttäuscht. Co-Geschäftsführerin Brynn O’Brien sprach von einem „David-gegen-Goliath-Kampf“, den diesmal der Konzern gewonnen habe. Dennoch habe das Verfahren ein Schlaglicht darauf geworfen, wie Klimapläne entwickelt und zur Positionierung am Markt genutzt würden.

Nach Angaben der Organisation ging es nicht darum, „Klimaschutzambitionen zu bestrafen“, sondern um Marktintegrität und transparente Informationen für Investoren.

Mit der Abweisung der Klage stärkt das Gericht zunächst die Position von Santos. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass Klimaversprechen von Unternehmen juristisch überprüfbar sind – und künftig wohl weiter Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen bleiben werden.

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