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„Gericht stoppt Gesundheitsversprechen: Voelkel darf Saft nicht mehr als ‚Immunkraft‘ verkaufen“

alfbel (CC0), Pixabay
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Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat einen weiteren Erfolg im Kampf gegen irreführende Gesundheitsversprechen erzielt. Wie das Landgericht Lüneburg entschieden hat, darf der Saft-Hersteller Voelkel seinen Multivitaminsaft künftig nicht mehr mit dem Begriff „Immunkraft“ bewerben. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

EU-Verordnung: Gesundheitsclaims nur mit Beleg erlaubt

Die Richterinnen und Richter beriefen sich auf geltendes EU-Recht, das klar regelt:
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel sind nur dann zulässig, wenn sie durch wissenschaftliche Studien eindeutig belegt werden können.

Der Begriff „Immunkraft“ erwecke jedoch den Eindruck, der Saft könne das Immunsystem stärken oder medizinisch relevante Effekte erzielen – etwas, das Voelkel nicht nachweisen konnte.

Foodwatch sieht Verbraucher getäuscht

Foodwatch hatte argumentiert, dass solche Formulierungen Kundinnen und Kunden in falscher Sicherheit wiegen. Besonders problematisch sei dies bei Produkten, die als „natürliche Hilfe“ gegen Krankheiten oder für das Immunsystem beworben werden, ohne dass eine tatsächliche Wirksamkeit besteht.

Das Urteil bestätigt damit die Linie der Verbraucherorganisation: Werbung darf keine falschen Hoffnungen erzeugen, insbesondere wenn es um Gesundheit geht.

Fall ist kein Einzelfall – dm wurde ebenfalls verurteilt

Das Gericht in Lüneburg steht mit seiner Entscheidung nicht alleine da.
Bereits zuvor hatte das Landgericht Karlsruhe einem ähnlichen Produkt der Drogeriekette dm einen Riegel vorgeschoben.
Dort ging es um Obst-Quetschies, die als „Immun-Smoothies für Kinder“ beworben wurden – ebenfalls ohne wissenschaftliche Grundlage.

Die Richter kamen zu dem gleichen Schluss: Gesundheitsversprechen gehören nicht in die Werbung, wenn sie nicht belegbar sind.

Signalwirkung für die Lebensmittelbranche

Die aktuellen Urteile könnten weitreichende Konsequenzen haben:
Hersteller, die mit Begriffen wie „Stärkung“, „Abwehrkraft“, „Immununterstützung“ oder ähnlichen Formulierungen werben, könnten künftig verstärkt ins Visier von Behörden und Gerichten geraten.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Transparenz statt irreführender Claims,

  • Belege statt Marketingversprechen,

  • Sachliche Informationen statt Übertreibungen.

Fazit

Mit dem Urteil gegen Voelkel setzt sich der Trend fort: Die Lebensmittelbranche steht zunehmend unter Kontrolle, wenn es um Gesundheitswerbung geht.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Klarheit – und weniger Werbetricks.

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