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Gericht spricht Krankenschwester frei

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Zwei Patienten soll sie auf dem Gewissen haben.

Doch die Richter waren nicht überzeugt. Trotz „gewichtiger Hinweise“ für die Schuld seien einfach zu viele Zweifel vorhanden. Es gelte also der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die 48-Jährige, die noch in Handschellen ins Gericht geführt worden war, verließ den Saal als freier Mensch. Die beiden Morde im Kreiskrankenhaus Tuttlingen bleiben nun wohl für immer ungeklärt.
Dass die Todesfälle Morde waren sei ohne Zweifel. In der Klinik waren 2004 innerhalb weniger Wochen ein 78-jähriger und ein 90-jähriger Patient nach Operationen an unerklärlich starken Blutungen gestorben. Laboruntersuchungen zeigten, dass jemand den Patienten eine solche Menge des Blutverdünnungsmittels Heparin verabreicht hatte, dass die Blutgerinnung komplett ausgeschaltet war – bei einer großen Operation ist das fast automatisch ein Todesurteil.

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