Startseite Allgemeines „Gericht spricht 800.000 Euro Schmerzensgeld zu: Familie erhält Entschädigung nach schwerem Behandlungsfehler“
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„Gericht spricht 800.000 Euro Schmerzensgeld zu: Familie erhält Entschädigung nach schwerem Behandlungsfehler“

moerschy (CC0), Pixabay
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Im Fall eines schwerwiegenden Behandlungsfehlers bei einer Geburt im Borromäus Hospital Leer hat das Landgericht Aurich ein deutliches Urteil gefällt: 800.000 Euro Schmerzensgeld müssen das Krankenhaus und der damalige Chefarzt der Gynäkologie an die betroffene Familie zahlen. Der heute siebenjährige Felix kam 2018 unter dramatischen Umständen zur Welt – leblos, nach einem Not-Kaiserschnitt, und musste reanimiert werden. Seitdem ist er schwerstbehindert und dauerhaft pflegebedürftig.

Ein Urteil nach Jahren der Belastung

Die Eltern Suleika und Falko Tannigel hatten 2022 zivilrechtlich Klage erhoben, nachdem sie über eine frühere Hebamme von ähnlichen Fällen erfahren hatten. Erst dadurch kamen bei ihnen Zweifel an der damaligen medizinischen Behandlung auf. In den Behandlungsunterlagen entdeckten sie später selbst Hinweise und Unstimmigkeiten, die schließlich zu einer juristischen Aufarbeitung führten.

Das Landgericht sah es nun als erwiesen an, dass bei der Geburt medizinische Fehler gemacht wurden, für die das Krankenhaus und der verantwortliche Chefarzt haften müssen.

Freisprüche für Hebamme und Assistenzärztin

Neben dem Chefarzt standen auch eine diensthabende Hebamme und eine Assistenzärztin vor Gericht. Sie wurden jedoch freigesprochen, da ihnen laut Urteil kein schuldhaftes Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Revision bleibt möglich.

Geburt mit fatalen Folgen

Felix wurde am 6. April 2018 um 00.21 Uhr geboren – ohne Lebenszeichen.
Erst nach intensiven Reanimationsmaßnahmen konnte er stabilisiert werden. Nach Einschätzung der Sachverständigen hatte sein Gehirn jedoch bereits zuvor zu lange keinen Sauerstoff erhalten. Es kam zu weiteren Komplikationen, die die gesundheitlichen Schäden zusätzlich verschlimmerten.

Heute ist der Junge:

  • schwer körperlich und geistig behindert

  • auf permanente Pflege angewiesen

  • nicht in der Lage, ohne Unterstützung zu laufen

  • inkontinent

  • kaum sprechfähig

Die Eltern beschreiben die ersten Jahre als „einen völligen Bruch ihres bisherigen Lebens“. Die gesamte Familie – inzwischen mit fünf Mitgliedern – habe sich seit der Geburt rund um die Uhr neu organisieren müssen.

Zufälliger Hinweis löst Ermittlungen aus

Auslöser der juristischen Auseinandersetzung war eine Begegnung auf einer Messe. Dort traf die Mutter auf eine ehemalige Hebamme des Hospitals, die sie auf ähnliche schwierige Geburtsverläufe aufmerksam machte. Erst da sei ihr bewusst geworden, dass möglicherweise ein ärztlicher Fehler die Ursache für Felix’ Zustand sein könnte, so die Mutter.

Dieser Hinweis führte dazu, dass die Eltern die Dokumentation der Geburt genauer prüften – und schließlich Klage erhoben.

Ein Fall mit Signalwirkung

Der Rechtsstreit zeigt erneut, wie schwierig es für betroffene Familien ist, medizinische Fehlbehandlungen nachzuweisen, und wie oft Hinweise aus dem Umfeld den Stein erst ins Rollen bringen. Das Urteil könnte auch für andere Verfahren eine Bedeutung haben, die ähnliche Umstände betreffen.

Fazit

Mit der Entscheidung des Landgerichts Aurich erhält die Familie nach Jahren der Belastung zumindest eine finanzielle Entschädigung – auch wenn sie die gesundheitlichen Folgen für Felix nicht mildern kann. Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Verantwortung medizinischer Einrichtungen und die Notwendigkeit sorgfältiger Dokumentation und Überwachung während riskanter Geburtsverläufe.

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