Applaus für die Unabhängigkeit der Justiz – zumindest wenn man Harvard heißt. Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass die Trump-Regierung nicht einfach 2,2 Milliarden Dollar an Forschungsgeldern streichen darf, nur weil sie sich mit Amerikas Lieblingselite-Uni verkracht hat. Harvard darf also weiter forschen – vermutlich an Dingen, die republikanische Beamte sowieso nicht verstehen (oder lesen wollen).
Die Begründung der Regierung für die drastische Mittelkürzung? Harvard habe „nicht genug“ gegen die Belästigung jüdischer Studenten unternommen. Eine noble Sorge – oder sagen wir: eine recht praktische Ausrede, wenn man bedenkt, dass der wahre Skandal darin besteht, dass Harvard sich nicht an Trumps politisches Drehbuch halten wollte.
Die Universität klagte, wie es sich für eine rechtschaffene Bastion der freien Meinungsäußerung gehört, und bekam recht. Die Richterin Allison Burroughs – natürlich prompt als „Obama-ernannt“ etikettiert, weil nichts sonst gegen ihre Argumentation spricht – stellte fest: Die Regierung verfolge weniger den Kampf gegen Antisemitismus, sondern eher den Kampf gegen Universitäten, die nicht kuschen.
Und siehe da: Die Verfassung steht Harvard zur Seite. Genauer gesagt, der erste Verfassungszusatz. Denn offenbar darf eine Regierung nicht einfach Fördermittel wie Erdnüsse streuen – oder entziehen – je nachdem, ob eine Uni gerade „brav“ war oder nicht. Schockierend.
Das Weiße Haus zeigte sich gewohnt gelassen und kündigte umgehend Berufung an. Eine Sprecherin ließ wissen, Harvard habe ja schließlich „kein verfassungsmäßiges Recht auf das Geld der Steuerzahler“. Was natürlich stimmt – es sei denn, man nimmt das ganze mit dem Rechtsstaat und dem Gleichbehandlungsgrundsatz ernst. Aber gut.
Harvard selbst? Hielt sich bedeckt. Wahrscheinlich plant man schon das nächste Forschungsprojekt: „Wie viel politische Rhetorik passt in eine Regierungserklärung?“
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