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Genussrechte bei Weilo Design: Hohe Rendite oder hohes Risiko?

geralt (CC0), Pixabay
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Weilo Design, ein Innenausbau-Dienstleister mit Sitz in Märkisch Buchholz, wirbt derzeit mit einer attraktiven Vermögensanlage in Form von Genussrechten. Anlegern werden Renditen ab 5,25 % jährlich in Aussicht gestellt – zusätzlich zur Aussicht auf eine Überschussdividende. Doch was auf den ersten Blick nach einer lukrativen Beteiligung klingt, birgt bei genauerem Hinsehen erhebliche Risiken – bis hin zum Totalverlust.

Was wird angeboten?

Unternehmer Markus Weikinnis bietet laut Angaben auf der Website www.weilodesign.de

renditeorientierte Genussrechte mit folgenden Eckdaten:

  • Mindestbeteiligung: ab 20.000 €

  • Laufzeit: mind. 5 Jahre (Kündigungsfrist: 2 Jahre zum Jahresende)

  • Dividende: 5,25 % p.a. + anteilige Überschussdividende (15 % des Jahresüberschusses)

  • Ausgestaltung: stille Beteiligung mit Gewinn- und Verlustbeteiligung

  • Max. 20 Anleger (Small-Capital-Regelung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG)

Wichtig: Es handelt sich nicht um ein öffentliches Angebot mit einem gebilligten Verkaufsprospekt, sondern um eine bereichsausgenommene Vermögensanlage, für die keine Prospektpflicht besteht.

Warum Genussrechte riskant sein können

Genussrechte sind eine Form der Unternehmensbeteiligung, die häufig mit attraktiven Renditeversprechen beworben wird. Doch diese Beteiligungsform ist – trotz des seriös klingenden Namens – hoch riskant:

1. Keine Kontrolle, volles Risiko

Anleger geben ihr Geld an das Unternehmen – ohne Mitspracherechte, ohne Sicherheiten. Im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten haften sie mit ihrem investierten Kapital. Und: Eine Rückzahlung ist nur möglich, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind.

2. Teilnahme am Verlust

Die Beteiligung ist nicht nur gewinn-, sondern auch verlustbeteiligt. Kommt es zu Verlusten im Unternehmen, reduziert sich das Genussrechtskapital – mitunter bis auf null.

3. Kein Einlagenschutz

Genussrechte fallen nicht unter den Schutz der Einlagensicherung, wie sie etwa bei Sparbüchern oder Tagesgeld gilt. Anleger tragen das volle Unternehmensrisiko.

4. Illiquidität und lange Bindung

Mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren und einer Kündigungsfrist von 2 Jahren sind Genussrechte nicht flexibel handelbar. Eine vorzeitige Rückgabe ist ausgeschlossen.

Rechtlich geregelt, aber nicht risikofrei

Weilo Design beruft sich auf die Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Das bedeutet: Für die angebotene Genussrechtsbeteiligung muss kein Verkaufsprospekt veröffentlicht werden, da maximal 20 Anleger beteiligt werden sollen. Auch dies sollte Anleger hellhörig machen, denn ohne Prospekt entfällt eine detaillierte Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Zwar ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf das Risiko eines Totalverlusts hingewiesen wird (§ 12 Abs. 2 VermAnlG), doch dieser Hinweis erscheint oft nur im Kleingedruckten. Ein Prospekt könnte transparent über Geschäftsrisiken, Wettbewerbslage, Marktumfeld und die Bonität des Unternehmens aufklären – genau das fehlt hier.

Rechnerisches Beispiel: Der Totalverlust

Ein Anleger investiert 20.000 € in Genussrechte von Weilo Design. Kommt es im Lauf der nächsten Jahre zu:

  • Zahlungsausfällen,

  • mangelnden Überschüssen,

  • Insolvenz des Unternehmens,

… so besteht das reale Risiko, dass der Anleger keinerlei Rückzahlung erhält – weder Dividenden noch Kapital. Und das ohne jeglichen Rechtsanspruch auf Entschädigung.

Fazit: Nur für sehr risikobereite Anleger geeignet

Die Beteiligung an Weilo Design über Genussrechte ist kein klassisches Investment, sondern eher ein unternehmerisches Engagement mit Totalverlustrisiko. Renditeversprechen von über 5 % klingen verlockend – doch sie sind an den wirtschaftlichen Erfolg eines kleinen Unternehmens gebunden, dessen Finanzlage für Außenstehende nicht transparent nachvollziehbar ist.

Wer investiert, sollte sich darüber im Klaren sein: Genussrechte können attraktiv erscheinen – sind aber hoch spekulativ und nur für Anleger geeignet, die bewusst ein hohes Risiko eingehen wollen und auf ihr Kapital im Zweifel komplett verzichten können.

Tipp für Anleger:
Lassen Sie sich vor einer Zeichnung solcher Beteiligungen unabhängig beraten, prüfen Sie die Bonität des Unternehmens und achten Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Versprochene Rendite ist nie ohne Risiko.

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