Das Unternehmen Horst Martens Dienstleistungen mit Sitz in Wardenburg bietet laut eigener Darstellung eine renditeorientierte Beteiligung in Form von Genussrechten an. Dabei sollen Investoren jährlich mindestens 5,25 % Rendite erhalten – zusätzlich zu einer möglichen Überschussdividende. Doch so solide das Angebot auch klingt: Hinter dieser Art der Beteiligung steckt ein erhebliches Risiko – bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.
Worum geht es konkret?
Der Hausmeisterbetrieb, der laut Darstellung „vermietete Wohnimmobilien auf großem Grundstück“ besitzt, bietet eine sogenannte Genussrechtsbeteiligung an. Die Details:
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Mindestbeteiligung: ab 20.000 €
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Laufzeit: 5 Jahre, Kündigungsfrist 2 Jahre zum Jahresende
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Grunddividende: ab 5,25 % p.a. (verhandelbar)
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Überschussdividende: anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses
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Gesamtvolumen der Emission: 350.000 €
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Keine Prospektpflicht, da nur maximal 20 Anleger beteiligt werden dürfen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz)
Auf den ersten Blick wirkt das wie eine einfache, rentable Beteiligung an einem bodenständigen Betrieb – doch Anleger sollten nicht nur auf die Prozentzahlen schauen, sondern auf die rechtliche und wirtschaftliche Konstruktion dahinter.
Warum Genussrechte gefährlich sein können
Genussrechte klingen freundlich – tatsächlich handelt es sich dabei aber um eine unternehmerische Beteiligung ohne Sicherheiten. Anleger geben ihr Kapital dem Unternehmen, ohne Gesellschafterrechte, ohne Mitsprache und ohne Schutz vor Verlust. Die Risiken im Überblick:
1. Totalverlustrisiko
Wie gesetzlich vorgeschrieben (§ 12 Abs. 2 VermAnlG), muss explizit darauf hingewiesen werden: Das eingesetzte Kapital kann vollständig verloren gehen. Denn der Anleger haftet wirtschaftlich wie ein stiller Gesellschafter.
2. Keine Einlagensicherung
Es gibt keinen Schutz durch eine Bank oder staatliche Institution. Das Kapital ist bei Zahlungsausfall oder Insolvenz nicht rückholbar.
3. Lange Bindung
Die Genussrechte haben eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren, mit einer zweijährigen Kündigungsfrist. Ein früher Ausstieg ist ausgeschlossen – unabhängig von wirtschaftlicher Entwicklung oder persönlicher Situation.
4. Keine Transparenzpflicht
Da die Anlage unter die sogenannte „Small-Capital-Ausnahme“ fällt, besteht keine Prospektpflicht. Es gibt keine geprüften Finanzdaten, keine Wirtschaftsprüfungspflicht und keine Aufsicht durch die BaFin. Anleger investieren also im Wesentlichen im Vertrauen auf den Anbieter – ohne Kontrollmöglichkeit.
📉 Wirtschaftliches Risiko: Was passiert im schlechtesten Fall?
Ein Anleger investiert 20.000 € in die Genussrechte von Horst Martens Dienstleistungen. Sollte das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten – z. B. durch Leerstand, steigende Kosten, ausbleibende Mieteinnahmen oder Investitionsfehler – verliert der Anleger sein Kapital vollständig. Selbst eine Rückzahlung zum sogenannten „Buchwert“ ist dann meist illusorisch.
Zudem: Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse. Gibt es keine Gewinne, gibt es auch keine Rendite.
Fazit: Anleger sollten Vorsicht walten lassen
Das Angebot von Horst Martens Dienstleistungen mag auf den ersten Blick solide und transparent erscheinen – doch Genussrechte sind eine hochriskante Anlageform. Das versprochene Renditepotenzial von 5,25 % und mehr steht in keinem Verhältnis zum mangelnden Schutz für Investoren, dem fehlenden Informationszugang und dem Totalverlustrisiko.
Genussrechte eignen sich keinesfalls für sicherheitsorientierte Anleger. Sie sind nur für erfahrene, risikobewusste Investoren geeignet, die bereit sind, das eingesetzte Kapital im schlimmsten Fall komplett abzuschreiben.
Anlegerschutz-Tipp:
Bevor Sie Genussrechte zeichnen – gleich bei welchem Anbieter – lassen Sie das Angebot durch einen unabhängigen Experten oder Finanzberater prüfen. Vertrauen Sie nicht allein auf Werbeversprechen oder die persönliche Überzeugungskraft eines Anbieters. Und investieren Sie nur Geld, dessen Verlust Sie verkraften können.
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