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GENO-Vorsorge eG-Kapitalanlagegeschäfte unter dem Deckmantel einer Genossenschaft?

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Liest man den Text des Geschäftszweckes, dann kann man das sicherlich so behaupten und nicht nur mit einem Fragezeichen versehen. Ob hier der eigentliche Genossenschaftsgedanke wirklich noch gelebt wird, die Frage muss man sich einmal stellen. Manchmal haben wir in der Redaktion dann doch das Gefühl, dass man hier nur versucht, fehlende gesetzliche Bestimmungen auszunutzen! Denn über den Weg dieser Genossenschaftsbeteiligung können natürlich viel mehr Vermittler tätig werden, als zum Beispiel bei BaFin-gestattungspflichtigen Produkten. Die Verbraucherzentralen in Deutschland wollen dieses „Schlupfloch“ vom Gesetzgeber nun schließen lassen in der Novellierung des Kleinanlegerschutzgesetzes.

Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: GnR 720122 Bekannt gemacht am: 24.02.2015 14:25 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
24.02.2015
GnR 720122:GENO-Vorsorge eG, Egesheim (Bubsheimer Str. 8, 78592 Egesheim). Genossenschaft. Satzung vom 26.10.2014. Gegenstand: -Die Genossenschaft kann in alle Arten von Wirtschaftsgüter mit Ertragspotential investieren. Insbesondere gehören dazu Immobilien, Rohstoffe, Unternehmenswerte und sonstige Sachwerte; -die Genossenschaft kann Wirtschaftsgüter wie z. B Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, renovieren, möblieren, vermieten, vermitteln und betreuen. Die Genossenschaft darf einzelne Wirtschaftsgüter auch in andere Unternehmen einbringen oder veräußern; -die Entwicklung und den operativen Betrieb von Immobilien für Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Form von privatwirtschaftlich betriebenen Pflegeheimen und Anlagen für betreutes Wohnen; -die Immobilienprojektentwicklung und -projektsteuerung; -die Entwicklung und den operativen Betrieb von Immobilien aus dem Bereich des Hotelwesens inklusive Ferienwohnungen; -Unternehmensberatungen und Marketingdienstleistungen anbieten, -die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen; -die Genossenschaft kann sich mit dem Ziel, Gegenstand und Zweck der Genossenschaft zu optimieren, an anderen Unternehmen und Einrichtungen beteiligen, solche gründen und Zweigniederlassungen errichten und auch wieder schließen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstandsmitglied: Poullain, Harald, Egesheim, *27.11.1973; Sieger, Reiner, Mahlstetten, *02.03.1983.

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