GENO eG-die Merkwürdigkeiten auf der Mitgliederversammlung in den Augen von Mitgliedern

Published On: Donnerstag, 05.07.2018By

Natürlich haben uns mittlerweile viele GENO-Mitglieder kontaktiert, die auch alle völlig erbost sind über das falsche Spiel, was dort gerade abläuft. Ja sogar einige, die vorher „gegen Herrn Meier“ waren, schlagen sich jetzt demonstrativ auf seine Seite. Auch das ist ein Ergebnis aus den unsäglichen Machenschaften bestimmter Personen in der GENO eG.Hier haben wir mal einige Eindrücke, die uns Mitglieder übermittelt haben, stichwortartig zusammengefasst:

„Einlasskontrolle katastrophal, schelchte Stimmung bereits im Vorfeld

Gesamte Musikhalle wurde zum Versammlungsort erklärt. Warum eigentlich?

Stimmen wurden beim Verlassen der Halle nicht abgegben und die Mitarbeiter der GENO eG haben auch nicht darauf geachtet

Zu keinem Zeitpunkt konnte exakt bestimmt werden, wieviel Stimmberechtigte Stimmen im Raum waren

Kein Hinweis durch den Versammlungsleiter auf die Abgabe der Stimme, wenn der Saal verlassen wird

Kein Hinweis durch den Versammlungsleiter auf die Weitergabe der Stimme an andere Teilnehmer

Welche und wieviel Stimmen wurden beim Gehen von Mitgliedern an andere Mitglieder übertragen?

Neue Mitglieder in der Genossenschaft, trotz Verbot der Annahme von Neumitgliedern

Keine Zulassung von Mitgliedern, welche durch die GENO AG vermittelt worden sind

Katastrophaler Ablauf der Abstimmung. Manche Mitglieder haben bei JA und NEIN gestimmt, manche mitglieder haben ihre 3-ein-Stimmen-Karte zusammen als eine Karte hochgehalten und nicht aufgefächert.

Während der Laufenden Abstimmung wurden bereits gewertete Karten an andere Mitglieder weitergegben.“

Dazu kommen noch viele weitere Punkte, die wir erfahren haben, bei denen einem dann nur noch ein Wort einfällt: „Chaos“. Da muss man natürlich die Frage stellen, welche Kompetenz der damalige Vorstand und der Aufsichtsrat hatten bzw. haben, wenn die nicht einmal eine ordentliche Mitgliederversammlung hinbekommen?

Hier sind wichtige Punkte enthalten in diesen Hinweisen, die eigentlich die Generalversammlung an sich schon „anfechtbar“ machen. Das wird wohl auch geschehen, wie wir erfahren haben, da auch das von der GENO eG verfasste Protokoll der Mitgliederversammlung in weiten Teilen dann unwahr sein soll, so hören wir von GENO-Mitgliedern, die dort anwesend waren.

Einige Mitglieder erzählten uns, dass sie juristische Maßnahmen gegen den Versammlungsleiter ergreifen und ihn auch regresspflichtig machen wollen für den chaotischen Ablauf der außerordentlichen Mitgliederversammlung.

2 Comments

  1. Herr F. Freitag, 06.07.2018 at 23:53 - Reply

    Was mich echt wundert, dass Heribert Kailbach so schwarf auf das ganze ist?!

    Ist er so tief gefallen? Gescheitert?

    Was ist sein Motiv ?

    Der Mensch aus Sindelfingen, der Mensch dem macht und ansehen so wichtig ist?

    Aber gescheiterte Persönlichkeiten finden sich!

  2. gerhart allgaier Donnerstag, 05.07.2018 at 20:36 - Reply

    Stimmrechtsrechtsmanipulationen sind kein Chaos, sondern eine Strategie.

    Das einzige Gegenmittel, um sich jetzt nicht wehrlos einem übermächtigen Angreifer zu überlassen, ist der umgehende Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, der dann den derzeitigen vorläufigen Insolvenzverwalter umgehend vor die Türe setzt: § 56 a) InsO. Und die Einsetzung eines anderen vorläufigen Insolvenzverwalter . man sollte mal ausprobieren, was passiert, wenn man die Putzfrau vorschlägt und einsetzt und ob das nicht allemal besser wäre als ein x-beliebiger Insolvenzverwalter. Denn die hat wenigstens nicht diese Honoraransprüche und weiß auch nur das, was sie nachts beim Putzen unter dem Schreibtisch und dem Leeren der Papierkörbe ohnehin weiß.

    Bitte diesen wunderbaren § 56 a) InsO mehrfach lesen, anderen laut vorlesen und immer wieder morgens beim Zähneputzen repetieren, damit man später nicht sagen muss, man habe es nicht gewusst, dass man noch eine Chance hatte – sie aber aus lauter Ohnmachts- und Wutgefühlen nicht genutzt hat:

    https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__56a.html

    Das Zeitfenster ist allerdings extrem eng und sobald es sich geschlossen hat, ist man dem Insolvenzgericht (das regelmässig angepisst ist, wenn sich jemand die InsO suchmal angeschaut hat, die alles in allem jeder Grundschüler in weniger als einer Woche auswendig hersagen kann) und dem Insolvenzverwalter ausgeliefert und sollte zuschauen, dass man über alle Berge kommt. Denn nach der 1. Gläubigerversammlung – die natürlich auch manipulationsanfällig ist angesichts der komplizierten Quotenregelungen für eine Abwahl des Insolvenzverwalters – ist man „auf hoher See und in Gottes Hand“.

    Allerdings: Die wenigen verbrieften Mitbestimmungsrechte nicht zu nutzen wäre nicht nur fahrlässig, das Nichtnutzen würde einem spätestens dann vom BGH um die Ohren gehauen werden, wenn man aufgewacht ist und nun meint sich auf den Rechtsstaat berufen zu können. Tenor eines aktuellen BGH-Urteiles bei einem solchen Ansinnen: „Hätten die Anleger halt eine Gläubigerversammlung nach § 75 InsO einberufen, dann wäre das alles sehr schnell beendet gewesen“ (wie aktuell bei der manipulierten FuBus/Infinus-Gläubigerversammlung geschehen). Damals gab es den § 56 a) InsO noch nicht, also würde der BGH heute (sinngemäß) sich in etwa so äussern: „Ja mei, wenn man halt die paar InsO-Gesetze nicht lesen will, dann hat man es auch nicht anders verdient, sie hätten den Insolvenzverwalter ja jederzeit gem. § 56 a) InsO loswerden können“.

    OT: hat sich mal jemand die Bilanzen/Klienten/Mandanten der ominösen Rechtsanwaltskanzleien aus Stuttgart/Heilbronn angesehen – rein gefühlsmässig dürfte die auch am Abgrund entlangschrammen, wäre ein Wunder, wenn nicht (siehe auch Plus-Minus Sendung „Gierige Insolvenzverwalter“ am Beispiel Dr. Bruno Kübler nd FuBus/Infinus).

Leave A Comment