Startseite Vorsicht Anlegerschutz „Gekaufte“ Kundenrezensionen dürfen nur unter Hinweis auf Entgeltlichkeit veröffentlicht werden – das dürfte nicht nur für Amazon gelten
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„Gekaufte“ Kundenrezensionen dürfen nur unter Hinweis auf Entgeltlichkeit veröffentlicht werden – das dürfte nicht nur für Amazon gelten

Tumisu / Pixabay
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Klappern gehört zum Geschäft, wenn man etwas verkaufen will bzw. wenn man sich ein gutes Image aufbauen will. Nicht nur bei Amazon sind Kundenrezensionen wichtig, sondern auch bei Google. Das aktuelle Urteil, welches Amazon erstritten hat, sollte aus unserer Sicht dann auch sicherlich auf die „google Bewertungen“ durchaus anwendbar sein.

Das wiederum könnte nun das Geschäftsmodell von den Anbietern, die solche Google-Rezensionen zum Kauf anbieten, ins Wanken bringen. Eine Bewertung, wo man dazu schreiben muss, dass diese gekauft ist, macht dann für einen Anbieter wohl eher keinen Sinn.

Solche Bewertungen kann man übrigens auch bei Ebay kaufen, siehe auch angefügten Link.

FireShot Capture 117 – google bewertungen – eBay – www.ebay.de

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