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Gegen Abo-Abzocke

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Der Bundesrat hat am 30. März den Gesetzentwurf zur so genannten „Button-Lösung“ gebilligt. Verbraucher sollen mit der neuen Regelung in Zukunft besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden.

Gemäß dem neuen Gesetz kommt ein Vertrag nur zustande, wenn sich Verbraucher ausdrücklich und aktiv zu einer Zahlung verpflichtet haben. Neu ist vor allem, dass hierzu im Internet eine gut lesbare Schaltfläche mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung geklickt werden muss. Derzeit heißt der hierzu anzuklickende Button meist „bestellen“ oder „Bestellung abschicken“.

Zudem führt die neue Regelung verpflichtend ein, was seriöse Online-Shops bei in einen „Warenkorb“ gelegten Waren ohnehin bereits tun: Vor Beendigung eines Bestellvorgangs müssen Verbrauchern die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, die Mindestlaufzeit bei andauernden oder wiederkehrenden Leistungen (Abo-Verträge), die Mindestlaufzeit des Vertrags sowie weitere anfallende Kosten wie z. B. Liefer- und Versandkosten angegeben werden. Gut zu wissen: Erfüllt der Unternehmer die neuen Pflichten nicht, kommt kein Vertrag zustande und es besteht demzufolge keine Zahlungspflicht für Verbraucher.

Anlass und Ziel der so genannten Button-Lösung sind Abzockseiten im Internet, wie sie bereits seit Jahren arglose Surfer mit nur wenigen Klicks in Abofallen zu locken versuchen – ihnen soll die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband ist jeder zehnte Internetnutzer schon einmal in so eine Falle getappt.

Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Button-Lösung tritt somit voraussichtlich im Sommer diesen Jahres in Kraft. Die Lösung soll für alle bereits existierenden (PC, Smartphone etc.) und neuen Technologien gelten.

Quelle:VBZ NRW

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