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Rating-Agentur wurde verklagt, so heißt es in der Überschrift der Kanzlei Hogrefe, die im Artikel weiter ausführt:

Die Kanzlei Hogrefe verklagt die Ratingagentur Bisnode als Nachfolgerin der Firma Hoppenstedt für zahlreiche geschädigte Anleger auf Schadensersatz. In diesem Zusammenhang erhielt die Kanzlei Hogrefe und einen interessanten Beschluss des Landgerichts, der geschädigten Anlegern Hoffnung geben könnte.

Das Landgericht führt unter anderem aus, dass die Rating-Zertifikate bei der Vermittlung der Beteiligungen bei den Anlegern Vertrauen erweckten.

Aufgrund der Rating-Zertifikate sind Beteiligungen abgeschlossen worden.

Die Beteiligungen sind fehlgeschlagen.

Die Angaben und Informationen in den Prospekten sind falsch und unvollständig und damit irreführend. Das Anlagekonzept ist im Prospekt beschrieben.

Nach dem Zertifikat kann der Anleger glauben, dass das im Prospekt beschriebene Konzept richtig ist und funktioniert.

Da der Prospekt falsch ist, sind auch die Zertifikate falsch.

So der Beschluss des Landgerichts.

Leider sind die Klagen gegen die Ratingagentur nicht mit diesen kurzen und knappen Angaben zu gewinnen.

Dazu sind umfangreiche Ausführungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erforderlich.

Es muss jeweils die Vermittlungssituation beschrieben werden. Das eigentliche Anlagekonzept ist nachvollziehbar darzulegen und warum es nicht funktioniert.

Dasselbe gilt für die verwirklichten Fehler des Anlagekonzepts.

Ebenso umfangreich ist darzulegen, aufgrund welcher Tatsachen und Umstände denn die Ratingagentur haften soll.

Denn sie war nicht Vertragspartner des Anlegers.

Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ratingagentur grundsätzlich haftet, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, die es gilt herauszufinden.

Das ist nur im Einzelfall möglich und Bedarf genauerer Prüfung.

Es gibt internationale und europäische Richtlinien die für Rating-Agenturen bestimmte Qualitätsstandards vorsehen.

Dabei wird davon ausgegangen, dass Ratingagenturen betriebswirtschaftlich anerkannte Analysemethoden verwenden, um die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen beurteilen und bewerten zu können.

Die Kanzlei Hogrefe ist der Auffassung, dass es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die gültigen Standards von der Ratingagentur verletzt wurden und dies auch Ursache für die Schädigung zahlreicher Anleger war. Die Haftungszeiträume begrenzen sich allerdings auf die Jahre 2011, 2012 und 2013 sowie möglicherweise noch 2014, da nur für die Jahre 2011 bis 2013 Ratingzertifikate vorliegen.

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