Startseite Allgemeines Garantiezins für Lebensversicherungen
Allgemeines

Garantiezins für Lebensversicherungen

Teilen

Der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Lebensversicherungen beträgt seit 1. Januar 2015 nurmehr 1,25 Prozent (zuvor 1,75 Prozent). Dies gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ausgenommen von der Regelung sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, soweit keine der Höhe nach garantierte Leistung vertraglich vereinbart ist. Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht. Die Höhe des Garantiezinses legt das Bundesfinanzministerium fest.Der Garantiezins ist der Zins, den die Gesellschaften ihren Kunden höchstens als Rendite zusichern dürfen. Er bezieht sich nur auf den Sparanteil des Beitrags – also Einzahlung abzüglich Todesfallschutz, Abschluss- und jährliche Verwaltungskosten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Whistleblower: Meta und TikTok ließen mehr schädliche Inhalte zu, um Nutzer stärker zu binden

Mehrere Whistleblower werfen großen Social-Media-Konzernen wie Meta (Facebook und Instagram) und TikTok...

Allgemeines

Starmer: Großbritannien will nicht in „größeren Krieg“ hineingezogen werden

Der britische Premierminister Keir Starmer hat betont, dass Großbritannien sich nicht in...

Allgemeines

US-Demokraten stellen Amazon wegen Melania-Trump-Filmdeal zur Rede

Mehrere demokratische Abgeordnete im US-Kongress haben den Online-Konzern Amazon wegen eines millionenschweren...

Allgemeines

Immer weniger Kanadier reisen in die USA

Viele Kanadier verzichten inzwischen bewusst auf Reisen in die Vereinigten Staaten. Grund...