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Future Business KG a.A. – Aufhebung eines Termins

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A., Lene-Glatzer-Straße 23, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18735
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Jörg Biehl ergeht am 15.09.2014 nachfolgende Entscheidung:

 

1.        Der auf den 25.11.2014 um 10:00 Uhr, in der Messe Dresden, Halle 4, Messering 6, 01067 Dresden, bestimmte Berichtstermin sowie Termin zu Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung wird aufgehoben.

2.        Neuer Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein Gläubigerausschuss bestellt ist, die in den § 66 InsO (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen), § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), § 162 InsO (Betriebsveräußerung), § 218 InsO (Beauftragung mit der Erstellung eines Insolvenzplans), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) geregelten Angelegenheiten, zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO, Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne des §§ 271, 272 InsO wird bestimmt auf

Donnerstag, den 18.12.2014, 10:30 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr)

im Ostrapark, Halle: „Erlweinforum“ Messering 8, 01067 Dresden

 

 

3.        Die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) wird verlängert bis zum 02.12.2014

4.        Die neue Frist zur Niederlegung der Insolvenztabelle wird bestimmt auf den 11.12.2014.

5.        Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 19.01.2015 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1, schriftlich einzureichen. (Dieser Termin bleibt unverändert.)

 

 

 

Gründe

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt finden die Abstimmungen der Inhaber der Orderschuldverschreibungen in 4.852 einzelnen Terminen statt, ob in den jeweiligen Serien ein gemeinsamer Vertreter bestellt wird oder ob kein gemeinsamer Vertreter bestellt wird. Diese Versammlungen sollen im Oktober diesen Jahres ihren Abschluss finden.

 

Ein entsprechender Termin zur Abstimmung der Gläubiger, die Genussrechte gezeichnet haben, ist für den 08.10.2014 bestimmt. Dies betrifft 2.194 Serien.

 

Zwar gelangen die Versammlungen rechtzeitig vor Ablauf der auf den 30.10.2014 bestimmten Anmeldefrist zum Abschluss, jedoch ist die verbleibende Zeit nicht ausreichend, dass der Insolvenzverwalter gezielt zur Forderungsanmeldung auffordern und die Gläubiger dieselbige vornehmen können.

 

554 IN 2257/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.09.2014

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