Startseite Allgemeines Fünf Monate auf Bewährung: Schuldspruch nach tödlicher Glockner-Tour
Allgemeines

Fünf Monate auf Bewährung: Schuldspruch nach tödlicher Glockner-Tour

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Rund ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Frau am Großglockner ist ihr 37-jähriger Lebensgefährte am Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Gericht sprach eine fünfmonatige bedingte Haftstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe von 9.400 Euro aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Richter betonte in seiner Begründung, dass nicht allen Anklagepunkten gefolgt worden sei. Zugleich verwies er auf die starke mediale Vorverurteilung des Angeklagten und den Umstand, dass dieser seine Partnerin verloren habe. Maßgeblich sei jedoch gewesen, dass die Verstorbene deutlich weniger alpine Erfahrung gehabt habe und sich der Verantwortung ihres Partners anvertraut habe.

Der 37-Jährige hatte sich nicht schuldig bekannt. Er erklärte, er habe seine Freundin geliebt, beide hätten die Tour gemeinsam geplant. Eine formale Alpinausbildung habe er nicht, er habe sich sein Wissen selbst angeeignet. Seine Partnerin sei sportlich und bergaffin gewesen, er habe sie nicht als unerfahren wahrgenommen.

Am Unglückstag sei es zu Verzögerungen gekommen. Den späteren rapiden körperlichen Verfall seiner Freundin könne er sich nicht erklären. Den Abstieg habe man gemeinsam beschlossen. Als er nochmals zu ihr zurückkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und ihm so möglicherweise das Leben gerettet. An Notfallausrüstung wie Biwaksack oder Rettungsdecke habe er in der Extremsituation nicht gedacht. Nach einem Telefonat mit der Bergrettung sei er davon ausgegangen, Hilfe organisiert zu haben – was ein Alpinpolizist später verneinte.

Ein alpintechnischer Gutachter belastete den Angeklagten deutlich. Die Ausrüstung sei unzureichend, der Zeitplan ungeeignet gewesen. Der Abstieg zur Adlersruhe sei „unsinnig“ gewesen. Die 33-Jährige sei im anspruchsvollen Gelände als Anfängerin einzustufen gewesen.

Die Gerichtsmedizin stellte als Todesursache Unterkühlung fest. Zusätzlich wurden eine virale Lungenentzündung sowie Ibuprofen im Körper nachgewiesen. Ob dies den raschen körperlichen Zusammenbruch begünstigte, blieb offen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Causa Epstein: Mandelson-Akten veröffentlicht – Überraschung! Niemand hat etwas gewusst

Die britische Regierung hat nun endlich – nach intensiver Suche in vermutlich...

Allgemeines

Iran nimmt Energieinfrastruktur am Golf ins Visier – Ölpreis steigt erneut

Mit zunehmender Dauer des Krieges deutet sich eine Strategie des Iran an:...

Allgemeines

DEGAG Investment GmbH, keine Insolvenz Mangels Masse

36 IN 50/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEGAG...

Allgemeines

Insolvenz:KU11X GmbH & Co. KG GF Nikolaus Ziegert

3611 IN 1444/26 In dem Verfahren über den Antrag KU11X GmbH &...