Startseite Allgemeines FUBUS PLUS AG (Prosavus AG) – Gibt es dort Prozesse gegen Vermittler? Wenn ja, wie sind die ausgegangen? Nachgefragt bei Daniel Blazek
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FUBUS PLUS AG (Prosavus AG) – Gibt es dort Prozesse gegen Vermittler? Wenn ja, wie sind die ausgegangen? Nachgefragt bei Daniel Blazek

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Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für die Nachfrage. Wir haben mittlerweile vor dem LG Frankfurt am Main für einen Vermittler von Namens-Genussrechten der FuBus PLUS AG (PROSAVUS AG) und die Vermittlungsgesellschaft, deren Geschäftsführer der Vermittler war, gewonnen. Das Urteil wurde am 2. Oktober 2014 verkündet und liegt hier schriftlich abgefasst vor. Eine Besonderheit war hier, dass die streitgegenständlichen Genussrechte der FuBus PLUS AG damals noch in gewerblicher Eigenregie vermittelt wurden, während die spätere Vermittlung (PROSAVUS-NGR) über die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut und vertraglich gebundene Vermittler lief. Eine weitere Besonderheit war, dass es sich in diesem Prozess schwerpunktmäßig um deliktische Vorwürfe handelte. Dies bleibt leider nicht aus, wenn bestimmte Anlegeranwälte gegenüber ihren Mandanten einen Zusammenhang herstellen (wollen) zu den strafrechtlichen Ermittlungen gegen das FuBus- bzw. INFINUS-Management. Dem hat das Gericht eine deutliche Absage erteilt; die Klage war unbegründet, in großen Teilen sogar unschlüssig. Auch das bleibt häufig nicht aus, denn im Zivilrecht strafrechtliche bzw. deliktische Vorwürfe zu führen, ist anspruchsvoll und geschieht oft in den entscheidenden Teilen (den Delikten) unsubstantiiert. So auch hier.

Die dritte Besonderheit war, dass das Gericht inhaltlich daran anknüpfte, dass bereits auf dem FuBus PLUS-Zeichnungsschein, wie auch bei denen der PROSAVUS AG, ein separater Hinweis auf das Totalverlustrisiko enthalten ist. Soweit sich die vorgeworfene Pflichtverletzung nur darauf bezieht, muss sich der Anleger ggf. – wie hier – den Ablauf der Verjährungsfrist aufgrund grob fahrlässiger Unkenntnis vorhalten lassen, was wir entsprechend ausführten.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird meiner Ansicht nach aber auch in der nächsten Instanz halten.

 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Blazek

Rechtsanwalt

Fachanwalt f. Handels- u. Gesellschaftsrecht

 

BEMK Rechtsanwälte

Niederwall 28

33602 Bielefeld

Tel.: +49 (0)521 977 940-0

Fax: +49 (0)521 977 940-10

 

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