Fremont Capital – Warnhinweis der FMA Österreich

Fremont Capital

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13.04.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Fremont Capital

8-9 Marino Mart Fairview

Clontarf Dublin 3 D03 EK81

Ireland

Web: www.capfremont.com

Tel: +353 76 680 31 42, +353 1 699 43 15, +353 76 670 57 18

Fax: +353 76 680 31 42

E-Mail: info@capfremont.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.

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