Startseite Allgemeines In den Freiverkehr einer Deutschen Börse, da will Kay Rieck die DOGAG Aktie einmal an den Start bringen
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In den Freiverkehr einer Deutschen Börse, da will Kay Rieck die DOGAG Aktie einmal an den Start bringen

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Was ist Freiverkehr?

Der Begriff ist im § 48 des deutschen Börsengesetzes beschrieben. An den von der Deutschen Börse AG betriebenen Handelsplätzen, der Frankfurter Wertpapierbörse und dem Xetra-System, wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet. Ein Teilsegment des Open Market ist der Entry Standard. Das entsprechende Freiverkehrssegment an der Börse München heißt M:access, das analoge Freiverkehrssegment der Börse Düsseldorf nennt sich Primärmarkt.

Neben deutschen Aktien werden im Freiverkehr vor allem ausländische Aktien, festverzinsliche Wertpapiere deutscher und ausländischer Emittenten sowie Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Der Freiverkehr zeichnet sich durch die folgenden Besonderheiten aus:

  • Die Preise werden durch freie Makler ermittelt.
  • Rechtsgrundlage sind die an den einzelnen Börsen geltenden Freiverkehrsrichtlinien
  • Der Freiverkehr stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar.
  • Die Wertpapiere dürfen nicht gleichzeitig im regulierten Markt zugelassen sein.

Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen raten unerfahrenen Privatanlegern von im Freiverkehr gehandelten Wertpapieren ab, da diese wesentlich weniger Transparenz bieten und weniger kontrolliert werden als im regulierten Markt notierte Unternehmen.

Quelle WIKIPEDIA

2 Kommentare

  • Jetzt soll es der Freiverkehr der Börse in Riga werden…

    DEUTSCHE OEL & GAS S.A.: Antrag auf Zulassung der Klasse-B-Aktien zum Börsenhandel im „Baltic Alternative Market First North“
    Details
    31. August 2017 – 13:40
    Luxemburg, 31. August 2017: Der Verwaltungsrat der Deutsche Oel & Gas S.A. hat beschlossen, einen Antrag auf Zulassung der Klasse-B-Aktien zum Handel im „Baltic Alternative Market First North“ („First North“) zu stellen.

    Auf Basis des Antrags und der eingereichten Unterlagen hat die Nasdaq das Verfahren für die Zulassung der Klasse-B-Aktien zum Handel im „First North“ begonnen. Die Nasdaq wird über die während dieses Verfahrens gefassten Beschlüsse selbst informieren.

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