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Freisprüche für die Angeklagten

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Im Strafverfahren rund um das schwere Zugunglück nahe Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 mit fünf Todesopfern hat das Landgericht München II heute die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter freigesprochen.

Den Männern war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Nach Einschätzung des Gerichts ließ sich jedoch keine persönliche Schuld nachweisen. Das Unglück hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Diskussion über die Sicherheit im Bahnverkehr ausgelöst.

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