Startseite Allgemeines Forderungsanmeldung zur Ersten Oderfelder nicht vergessen
Allgemeines

Forderungsanmeldung zur Ersten Oderfelder nicht vergessen

Teilen

Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet; das Amtsgericht Chemnitz hatte am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Inzwischen können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierzu wurde den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt. Geschädigte sollten die Anmeldung ihrer Forderung nicht vergessen, um zumindest einen kleinen Bruchteil des angelegten Geldes zurück zu erhalten. Anmeldungen der Forderungen können über einen Rechtsanwalt, aber auch direkt an den Insolvenzverwalter erfolgen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Energiekonzepte Deutschland GmbH-wenn Menschlichkeit auf der Strecke bleibt

Es ist jedes Jahr eine besondere Zeit – die Weihnachtszeit. Jene Zeit,...

Allgemeines

„Gericht spricht 800.000 Euro Schmerzensgeld zu: Familie erhält Entschädigung nach schwerem Behandlungsfehler“

Im Fall eines schwerwiegenden Behandlungsfehlers bei einer Geburt im Borromäus Hospital Leer...

Allgemeines

„Zeichen eines Epochenwandels: ‘KI-Ära’ zum Wort des Jahres 2025 gekürt“

Das Wort des Jahres 2025 lautet „KI-Ära“ – ein Begriff, der nach...

Allgemeines

„Weltweit erneut Online-Chaos: Cloudflare-Störung legt zahlreiche Dienste lahm“

Erneut hat eine technische Störung beim globalen Internetdienstleister Cloudflare für massive Beeinträchtigungen...