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Forderungsanmeldung zur Ersten Oderfelder nicht vergessen

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Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet; das Amtsgericht Chemnitz hatte am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Inzwischen können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierzu wurde den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt. Geschädigte sollten die Anmeldung ihrer Forderung nicht vergessen, um zumindest einen kleinen Bruchteil des angelegten Geldes zurück zu erhalten. Anmeldungen der Forderungen können über einen Rechtsanwalt, aber auch direkt an den Insolvenzverwalter erfolgen.

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