Förderrichtlinie „mFUND“ – Dritter Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen im Rahmen des § 17 Satz 1 Nummer 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen – „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“

Published On: Donnerstag, 24.11.2022By Tags:

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Förderrichtlinie „mFUND“
Dritter Förderaufruf
zur Einreichung von Skizzen im Rahmen
des § 17 Satz 1 Nummer 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen
„Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0
und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“

Vom 17. November 2022

1 Förderzweck und Fördergegenstand

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen Datenbestand im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Um die vielfältigen Potenziale dieser Daten über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus zu erschließen, wurde am 17. Mai 2016 die bis zum 30. September 2021 geltende Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ veröffentlicht (BAnz AT 03.06.2016 B6). Zum 1. Oktober 2021 startete die nächste Phase des „mFUND“ mit einer weiterentwickelten Förderrichtlinie, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 30. September 2021 (BAnz AT 30.09.2021 B6).

Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ ist die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwendungsoptionen. Seit Programmbeginn 2016 wurden über 400 Projekte gestartet. Kurzbeschreibungen der mFUND-Projekte sind unter www.mfund.de zu finden.

Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) (Artikel 1 des Strukturstärkungsgesetzes) hat die Bundesregierung zusätzliche Mittel bereitgestellt, um mit etablierten oder neuen Förderprogrammen den Strukturwandel in den in § 2 InvKG festgelegten Regionen (siehe Anlage 1 „Kohleregionen“) zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund wurde das Programmmodul „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ (§ 17 Satz 1 Nummer 2) etabliert und im Programmkontext sowie entlang der Themenfelder der mFUND-Förderrichtlinie umgesetzt.

Im dritten Förderaufruf können Vorschläge für Projekte mit einer maximalen Laufzeit bis 31. Dezember 2024 aus allen Kohleregionen nach § 2 InvKG eingereicht werden (Kategorie A).
Vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2023 werden mit dem Erweiterungsmodul (Kategorie B) zusätzliche Mittel für die Strukturstärkung der Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt. Entsprechend können mit Ausnahme von Projekten, die den sächsischen Kohleregionen des Lausitzer und Mitteldeutschen Reviers zuzuordnen sind, Vorhaben mit einer maximalen Laufzeit bis 36 Monate gefördert werden.

Dieser Förderaufruf richtet sich an Vorhaben mit einem Schwerpunkt auf den Themen der Förderrichtlinie mFUND, die unmittelbar und nachvollziehbar zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beitragen. Dabei ist darzulegen, in welcher Form und in welchem Umfang das Projekt einen wirksamen Beitrag zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums leistet und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (Zielsetzungen § 17 InvKG) in den Revieren beiträgt. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst weitgehende und auf die Verwertung der Projektergebnisse ausgerichtete Zusammenarbeit mit Anwendungs- beziehungsweise Praxispartnern in den Regionen anzustreben.

Zugleich müssen die Vorhaben mindestens einen der folgenden formalen Anknüpfungspunkte zu den Kohleregionen nach § 2 InvKG aufweisen:

Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in einer der Kohleregionen durchgeführt werden;
Vorhaben von Projektpartnern, die ihren Hauptsitz in einer der Kohleregionen innehaben.

Einreichungskategorien

Im Rahmen des dritten Förderaufrufs zur Einreichung von Skizzen im Rahmen des § 17 Satz 1 Nummer 2 InvKG „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ sind in folgenden Kategorien Einreichungen möglich:

Kategorie A – Kurzläuferprojekte: Projekte mit einer maximalen Laufzeit bis 31. Dezember 2024

Einreichungsfrist: 23. Dezember 2022
Projektstart: frühestens 1. April 2023
Laufzeit: maximal bis 31. Dezember 2024

Kategorie A umfasst Projekte, deren Bewilligung unter Vorbehalt von haushalterischen Voraussetzungen im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens adressiert wird, damit anvisierte Projektziele möglichst frühzeitig einen Beitrag zum Strukturwandel leisten.

Kategorie B – Erweiterungsmodul: Projekte mit einer Laufzeit bis zu 36 Monaten

Einreichungsfristen: 31. Januar 2023 und 31. März 2023
Projektstart in Abhängigkeit der Einreichungsfrist: frühestens am 1. Juni 2023 beziehungsweise drittes Quartal 2023
Laufzeit: maximal 36 Monate
Entsprechend der bereitgestellten Mittel werden ausschließlich Projekte berücksichtigt, deren Wirkung den Kohleregionen der Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zugeordnet werden kann. Projekte mit ausgeprägten Bezügen zu Sachsen sind, entsprechend der verfügbaren Mittel, ausschließlich unter Kategorie A förderfähig.

Die Projektvorschläge der jeweiligen Einreichungsfristen und Kategorien stehen im Wettbewerb mit den Einreichungen der entsprechenden Fristen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

2 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht förderfähig. Förderinteressenten mit einem Gesamtfördervolumen bis zu 200 000 Euro steht die Förderung über mFUND-Förderlinie 1 offen (https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Artikel/​DG/​mfund-foerderlinie-1-ausarbeitung-von-machbarkeitsstudien.html).

Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen.

Dieser Förderaufruf richtet sich primär an Projektkonsortien, in denen mindestens ein Projektpartner einen Sitz beziehungsweise eine Niederlassung (ausführende Stelle) in einer der in § 2 InvKG definierten Regionen aufweist. Vorhaben, bei denen mehr als 50 % der Zuwendung bzw. Zuweisung Projektpartnern aus den Kohleregionen zuzuschreiben ist, werden im Wettbewerbsverfahren bei gleicher inhaltlicher Passfähigkeit prioritär ausgewählt. Im Rahmen des Erweiterungsmodul der Kategorie B können Anteile nicht geltend gemacht werden, die den sächsischen Kohleregionen des Lausitzer und Mitteldeutschen Reviers zuzuordnen sind.

Die Förderung von Antragstellern ohne Sitz in Deutschland erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrags, auf den deutsches Recht Anwendung findet und der Regelungen entsprechend eines Zuwendungsbescheides an einen Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland enthält.

Liegen zwischen den Projektpartnern und/​oder Unterauftragnehmern und/​oder am Projekt beteiligten Dritten oder Partnern personelle bzw. organisatorische Überschneidungen vor (z. B. in Form von geteilten Arbeitsverträgen, Gesellschaftsanteilen, Aufsichtsratsposten, Beiräten etc.), ist dies transparent mit Skizzeneinreichung dazulegen.

3 Fristen

Die Projektauswahl erfolgt jeweils nach den folgenden Fristen:

Kategorie A: 23. Dezember 2022

Es können Projekte mit einer maximalen Laufzeit bis 31. Dezember 2024 aus allen Kohleregionen nach § 2 InvKG eingereicht werden. Als frühestmöglicher Projektstart kann der 1. April 2023 angesetzt werden.

Kategorie B: 31. Januar 2023 und 31. März 2023

Es werden ausschließlich Projekte berücksichtigt, deren Wirkung den Kohleregionen der Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zugeordnet werden kann.

Ein Projektstart ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Einreichungsfrist frühestens am 1. Juni 2023 beziehungsweise im dritten Quartal 2023 einzuplanen.

4 Art und Umfang der Förderung

Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 5 folgend (für davon abweichende Festlegungen hinsichtlich Projektpauschale und Förderquoten vergleiche Abschnitte „Abgrenzung gewerblicher/​nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA“ und „Förderquoten, Projektpauschale“).

Die Fördermittel werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Unselbstständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung, Fördernehmer mit Sitz im Ausland auf Basis eines Zuwendungsvertrags.

Eingereicht werden können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit bis 31. Dezember 2024 (Kategorie A) beziehungsweise 36 Monaten (Kategorie B) sowie einer Verbundförderung von bis zu 3 000 000 Euro.

Abgrenzung gewerblicher/​nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA

Mit Antragstellung muss eine Differenzierung des Projekts beziehungsweise des individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung zwischen dem gewerblichen und dem nicht gewerblichen Bereich stattfinden. Maßgeblich für die Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung des Projekts beziehungsweise der Projektverwertung. Findet das Projekt im gewerblichen Bereich statt, ist ein angemessener Eigenanteil im Sinne der AGVO1 Artikel 25 einzubringen.

Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich den Akteuren der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten. Davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG2-Institute.

Förderquoten, Projektpauschale

Die maximalen Förderquoten pro einzelnem Antragsteller betragen:

bei AZK: 70 %,
bei AZA: 90 %, ausgenommen sind staatlich anerkannte Hochschulen.

Für staatlich anerkannte Hochschulen kann eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt werden. Der Verweis auf andere Förderprogramme beziehungsweise Ressorts als Nachweis für die Anerkennung abweichender Regelungen ist nicht ausreichend.

In allen Projekten beziehungsweise Projektkonsortien ist insgesamt (Verbund-Förderquote) ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten/​-ausgaben erforderlich.

Die maximale Verbund-Förderquote von 80 % ergibt sich aus dem Verhältnis der Zuwendungen aller Projektpartner (assoziierte Partner zählen nicht dazu) und der Summe der Selbstkosten beziehungsweise Ausgaben aller Projektpartner eines Verbundes.

Besondere Berücksichtigung von Projekten mit KMU-Beteiligung

Projektvorschläge von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) bzw. Konsortien, die mindestens ein KMU3/​Startup4 umfassen, auf das (beziehungsweise die) sich mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Kosten/​Ausgaben verteilen beziehungsweise Projektinhalte im Umfang von 15 % der Zuwendung ausweisen, werden bei gleicher inhaltlicher Passfähigkeit prioritär ausgewählt.

KMU-Zuschläge

Entsprechend der AGVO sind für KMU Zuschläge zur Förderung möglich.

Der Skizzeneinreicher erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese ausgefüllt als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU):

https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​mFUND/​mfund-kmu-erklaerung.html

5 Hinweise zu Antragstellung und Verfahren

Einreichung

Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Die Einreichung einer Projektskizze im ersten Schritt ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.
Skizzen bzw. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline) einzureichen. Neben dem in easy-Online automatisch generierten Projektblatt sind folgende Unterlagen als Anlage mit hochzuladen:

Projektskizze im PDF-Format unter Nutzung der Gliederungsvorgabe (siehe unten) mit Dateinamesemantik: Skizzenakronym_​Projektskizze_​Versionsdatum.pdf
KMU-Blatt (nur für beteiligte KMU) im PDF-Format unter Nutzung des im Abschnitt „KMU-Zuschläge“ erwähnten Formulars mit Dateinamesemantik: Skizzenakronym_​Unternehmensname_​KMU-Blatt.pdf
Zusammenfassende Bonitätsunterlagen (nur für beteiligte Unternehmen) im PDF-Format, Dateinamesemantik: Skizzenakronym_​Unternehmensname_​Unternehmensinformationen.pdf
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier ist nicht erforderlich.

Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe

Die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen an Projektskizzen sind in Anlage 3 dargelegt.
Die verbindliche Gliederungsvorgabe für Projektskizzen ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html
Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) nicht überschreiten (gegebenenfalls zuzüglich kompakter Anlagen z. B. zu Vorergebnissen, Bonität etc.).

Auswahlverfahren

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Skizzen berücksichtigt, die zum jeweiligen Stichtag vollständig und fristgerecht vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der Einreichung über easy-Online.
Das Nachreichen von Unterlagen oder Korrekturen nach der Einreichungsfrist und/​oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung sind/​ist ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zulässig.
Der Zuwendungsgeber behält sich einen Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren/​Antragsverfahren vor, wenn vorgegebene Fristen oder Zulieferungen nicht eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in der Nummer 7 der Förderrichtlinie einzusehen.
Unter Berücksichtigung der Kriterien in den Nummern 1, 2 und 4 stehen alle zum jeweiligen Stichtag eingereichten Vorhaben innerhalb der in § 3 InvKG definierten regionalen Verteilung im Wettbewerb zueinander.

Bewertungskriterien

Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (Bundeshaushaltsordnung (BHO), Verwaltungsvorschrift zur BHO) und der Europäischen Union (AGVO), die mFUND-Förderrichtlinie vom 15. September 2021 sowie die in diesem Förderaufruf dargestellten Schwerpunkte.
Die Bewertungskriterien sind in der genannten Gliederungsvorgabe aufgeführt.

6 Weiterführende Informationen und Beratung

Gliederungsvorgabe und Hinweise zur Antragstellung

Die verbindlich zu nutzende Gliederungsvorgabe für Projektskizzen finden Sie unter nachfolgendem Link:
https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie „mFUND“ vom 15. September 2021 finden Sie unter nachfolgendem Link:
https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​foerderrichtlinie-mfund.pdf?_​_​blob=publicationFile

Weiterführende Informationen/​„FAQ“

Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bisherigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.bmvi.de bzw. unter nachfolgendem Link:
https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​faq-foerdernehmer-mfund.pdf?_​_​blob=publicationFile

mFUND-Hotline

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen wenden Sie sich an die Hotline des Projektträgers TÜV Rheinland Consulting GmbH/​ VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr (in der Kalenderwoche 52 von 10 bis 12 Uhr):

Telefon: 0221/​806 2664
E-Mail: info@mfund.de

Berlin, den 17. November 2022

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Benjamin Brake

Anlage 1

Regionen nach § 2 InvKG

Hinweis: Projektvorschläge mit ausgeprägten Bezügen zu Sachsen können nur eingereicht werden, wenn die maximale Laufzeit bis 31. Dezember 2024 nicht überschritten wird (Kategorie A).

Lausitzer Revier

Landkreis Elbe-Elster,
Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Landkreis Dahme-Spreewald,
Landkreis Spree-Neiße,
kreisfreie Stadt Cottbus,
Landkreis Bautzen,
Landkreis Görlitz

Rheinisches Revier

Rhein-Kreis Neuss,
Kreis Düren,
Rhein-Erft-Kreis,
Städteregion Aachen,
Kreis Heinsberg,
Kreis Euskirchen,
Stadt Mönchengladbach

Mitteldeutsches Revier

Landkreis Leipzig,
Stadt Leipzig,
Landkreis Nordsachsen,
Burgenlandkreis,
Saalekreis,
kreisfreie Stadt Halle (Saale),
Landkreis Mansfeld-Südharz,
Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Anlage 2

Auswahl von Förderprogrammen zur Berücksichtigung bei mFUND-Skizzeneinreichungen

Förderrichtlinie Nationaler Radverkehrsplan 2020 (BMDV)
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (BMDV)
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (BMDV)
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien (BMDV)
Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (BMDV)
Förderrichtlinie für Investitionen zur Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (BMDV)
Maritimes Forschungsprogramm (BMWK)
Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit (BMWK)
Förderrichtlinie zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (BMDV)
Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr (BMDV)
Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien (BMWK)
Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 und enthaltende Einzelmaßnahmen

Förderrichtlinie Elektromobilität (BMDV)
Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (BMWK und BMUV)
Nationales Innovationsprogramm für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (BMDV)
Förderrichtlinie Innovative Luftmobilität (BMDV)
IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie (BMWK)
Förderrichtlinie KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren (BMBF)
Förderbekanntmachung Innovative und praxisnahe Anwendungen und Datenräume im digitalen Ökosystem GAIA-X (BMWK)
Entwicklung digitaler Technologien (BMWK)
Nationales Programm für Weltraum und Innovation (BMWK)
Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (BMWK)
Anlage 3

Fachliche und formale Anforderungen an mFUND-Projektskizzen

I. Inhaltliche und fachliche Anforderungen

Allgemein

Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMDV sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen.

Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie vom 15. September 2021 „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ in der Skizze vorgenommen werden.

Die inhaltlichen Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung und den individuellen Projektbeitrag sowie die Rolle jedes Partners sind durch jedes Konsortium deutlich darzustellen.

Entsprechend den in § 17 InvKG formulierten Zielsetzungen ist eine weitere Voraussetzung der klar herausgearbeitete Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Regionen nach § 2 InvKG.

Darlegung des inhaltlichen Bezugs des Projektvorschlags zu mFUND-Projekten

Weist ein Projektvorschlag einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung auf, ist dieser hinsichtlich des Innovationsgehaltes hinreichend abzugrenzen bzw. die konkrete Zusammenarbeit oder Abstimmung mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen. Eine Auswahl von Förderprogrammen aus dem Kontext des BMDV ist in Anlage 2 aufgeführt.

Ebenso ist mit der Einreichung darauf hinzuweisen, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde oder geplant ist.

Darstellung der Projektziele, Verwertung und Wirkungen

Der Nutzen bzw. das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Projekts sowie an der Verwertung über das Laufzeitende hinaus muss für jeden Projektpartner klar ersichtlich und stichhaltig hervorgehen.

Die Projektziele sind qualitativ bzw. quantitativ unter Angabe der Methoden als Soll-Ist-Vergleich darzustellen. Hierbei ist eine Positionierung des Projekts in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt herauszuarbeiten.

Bei allen Verbünden ist nachvollziehbar darzustellen, wie das Projekt konkret die Zielsetzungen des § 17 InvKG unterstützt und in welcher Form und in welchem Umfang die Projektpartner aus den in § 2 InvKG definierten Regionen profitieren.

Neben übergreifenden ökonomischen, gesellschaftlichen bzw. ökologischen Wirkungen sind im Verhältnis zur Zuwendung insbesondere der Beitrag des Projekts zu Strukturwandel und Innovationen in den nach § 2 InvKG definierten Kohleregionen präzise darzustellen. Dies ist zum Beispiel durch die umfassende Einbindung von (Umsetzungs-)Partnern vor Ort zu belegen und bereits in der Projektskizze dezidiert darzustellen.

Die Arbeitsziele und der erwartete Nutzen des Projekts sind präzise darzulegen, die Verwertung und angestrebten Wirkungen mit einer Perspektive von bis zu fünf Jahren über das Laufzeitende müssen erläutert werden. Die geplante Verwertung durch Dritte, z. B. durch Bereitstellung von Open Data, Publikationen etc., an Programmierer, Wissenschaft, Kommunen etc. ist durch entsprechende Nachweise (z. B. in Form von Unterstützungsschreiben) zu hinter­legen, die den Bedarf an den Ergebnissen untermauern. Formlose Absichtserklärungen (Letter of Intent) können bereits als Anlage der Skizze beigefügt werden, damit diese in den Begutachtungsprozess einfließen. Sofern eine Einbindung von weiteren, nicht geförderten Partnern vorgesehen ist (z. B. durch Interviews, Workshops, Präsentationen etc.) ist diese bereits im Arbeitsplan zu verankern.

Datennutzung und -bereitstellung, Open Data

Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND bzw. der Datenportale des BMDV ist Voraussetzung für die Projektförderung: https:/​/​bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-datennutzung-erklaerung.html. Die im Rahmen des Projektes generierten Daten sind – sofern keine Ausschlussgründe dagegensprechen – als Open Data zu veröffentlichen. Als Orientierung bei der Prüfung der Veröffentlichungsfähigkeit von Daten dienen die Empfehlungen für die Datenbereitstellung im mFUND (Merkblatt für Fördernehmer) in der jeweils aktuellen Fassung (veröffentlicht auf www.mfund.de). Ausschlussgründe sind nach Möglichkeit zu beseitigen (beispielsweise durch wirksame Anonymisierung personenbeziehbarer Informationen). Die Daten sind in Anlehnung an das „5-Sterne-Modell“ (siehe auch http:/​/​5stardata.info/​de/​) mindestens als Stufe 3 (offene Lizenz, maschinenlesbar, nicht-proprietäres Datenformat) zu veröffentlichen.

Die Daten sind mit Metadaten zu beschreiben. Mindestens die Metadaten sind über die Plattform Mobilithek des BMDV zu veröffentlichen (siehe https:/​/​www.mobilithek.info). Statische und dynamische Inhaltsdaten können ebenfalls über die Mobilithek veröffentlicht werden. Handelt es sich bei den im Projekt erhobenen beziehungsweise veredelten Daten um sehr große Datenmengen (im zweistelligen Gigabyte-Bereich und aufwärts), so sind eigene Speicher- und Bereitstellungsmöglichkeiten durch den Zuwendungsempfänger zu prüfen und der Zugang durch Veröffentlichung der Metadaten auf der Mobilithek sicherzustellen.

Alle Metadaten von Datensätzen, die im Rahmen einer mFUND-Förderung erhoben beziehungsweise veredelt wurden und auf der Mobilithek als Open Data bereitgestellt werden, werden durch das BMDV über eine Schnittstelle an das nationale Open-Data-Portal GovData übermittelt.

Wettbewerbsentscheidende Daten sind unter Angabe der Gründe in den oben genannten Berichten von der Bereitstellung als Open Data ausgenommen. Der Anteil der nicht zur Verfügung gestellten Daten ist auf ein Minimum zu begrenzen und zu prüfen, ob Beispieldaten, Ausschnitte oder Ähnliches dennoch als Open Data bereitgestellt werden können.

Die Verfügbarkeit der Daten muss für die Dauer von mindestens drei Jahren nach Laufzeitende des Projektes gewährleistet werden können. Beispiele für bereitgestellte Datensätze aus mFUND-Projekten finden sich z. B. in der Mobilithek unter www.mobilithek.info.

Öffentlichkeitsarbeit, Begleitforschung, Vernetzung

Von den Projektpartnern wird eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungsformaten des Zuwendungsgebers beziehungsweise der beteiligten Gebietskörperschaften, ein offener und konstruktiver Austausch über die Projektergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine projektübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Fördervorhaben beziehungsweise Partnern vorausgesetzt.

Von (Verbund-)Projekten wird die (Mit-)Gestaltung mindestens eines Vernetzungsformats pro Laufzeitjahr erwartet. In der Konzeption dieser Formate sind die Antragsteller frei. Mögliche Formate sind z. B. Vernetzungstreffen oder Fachaustausche im Rahmen der Begleitforschung beziehungsweise mFUND-Konferenzen oder eigene Veranstaltungen wie Vortragsreihen, Werksführungen, Ausstellungen, Arbeits- und Standardisierungsgruppen, Referentenvorträge etc. Geplante Inhalte sind in der Skizze darzulegen. Projektbezogene Pressemitteilungen sind in der Regel zu Projektbeginn und -abschluss sowie gegebenenfalls anlassbezogen vorzusehen.

Ergebnisdokumentation und Kommunikation

Muster für Berichte aus bisherigen mFUND-Projekten finden sich unter dem Stichwort „mFUND“ online bei der Technischen Informationsbibliothek Hannover: (https:/​/​www.tib.eu/​de/​).

Auftakt- und Abschlusstreffen sind mindestens teilweise öffentlich unter Einladung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik durchzuführen. Bei Bedarf können die jeweiligen Veranstaltungen um nicht öffentliche Blöcke ergänzt werden.

II. Formale Voraussetzungen der Förderung und Hinweise

Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob beziehungsweise inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind bzw. werden können (siehe oben).

Es sind nur solche Kosten beziehungsweise Ausgaben zuwendungsfähig, die schlüssig erläutert und hinsichtlich ihrer fachlichen Notwendigkeit und des Bundesinteresses erkennbar dargestellt wurden. Zwingende Voraussetzung ist der erkennbare Datenbezug im Sinne der Förderrichtlinie sowie die inhaltliche Ausrichtung an den Ressortthemen des BMDV. Weitere Voraussetzungen der Förderung finden sich ab Nummer 5.1 der Förderrichtlinie sowie abweichend nachfolgend:

Zuwendungsfähige Personalmittel

Zuwendungsfähig sind die sozialversicherungspflichtigen projektbezogenen Personalentgelte, die über entsprechende Nachweise (Arbeitsvertrag, Lohnbuchhaltung, Kontoauszug, Tarifvertrag etc.) belegt werden. Es gelten die ANBest-P-Kosten, ANBest-GK sowie die ANBest-P.

Reisemittel

Inlandsreisekosten/​-ausgaben in Höhe von bis zu 5 % der beantragten Gesamtkosten/​-ausgaben können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt etc.). Bei darüber hinausgehenden Reiseausgaben/​-kosten ist die gesamte Position in einer detaillierten Kalkulation bei Antragsaufforderung aufzuschlüsseln (Reiseort, Reisezweck, Reisedauer, Anzahl der Personen, Reisekosten/​-ausgaben etc.). Auslandsreisekosten/​-ausgaben sind dagegen immer detailliert zu erläutern und die Notwendigkeit darzustellen.

Für die mit den Vernetzungsformaten verbundenen Aktivitäten können Reisemittel für bis zu fünf Tage je Projektpartner und Projektjahr (Begleitforschung, Veranstaltungen etc.) berücksichtigt werden.

Unabhängig von der Pauschale/​Vorkalkulation sind nur die tatsächlich entstandenen projektbezogenen Reisekosten/​-ausgaben im Vorhaben abrechenbar und zuwendungsfähig. Diese müssen auf Anfrage nachgewiesen werden (gilt für alle Positionen). Auf Flüge ist, soweit möglich, zu verzichten. Die wirtschaftlich und sparsam angesetzten Kompensationskosten für Flugreisen sind zuwendungsfähig.

Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit in den Regionen nach § 2 InvKG können im Projektplan in Höhe von bis zu 5 % der beantragten Gesamtkosten/​-ausgaben pauschal angesetzt werden. Förderfähig ist insbesondere die aktive Teilnahme und Durchführung von (Vernetzungs-)Veranstaltungen im Kontext der Projektumsetzung beziehungsweise Verwertung der Ergebnisse.

Zusätzlich können im Projektplan weitere flankierende Maßnahmen wie die Errichtung von Demonstratoren für Teilnahmen an Messen oder Konsultationsprozesse zur Einbindung der (Fach-)Öffentlichkeit verankert werden, die der Steigerung der Wirkung der Projekte vor Ort dienlich sind.

Bonität

Abweichend zur Förderrichtlinie sind von jedem Projektpartner (ausgenommen sind Unternehmen, die die Tatbestände des § 267 des Handelsgesetzbuchs zu großen Kapitalgesellschaften erfüllen – Nachweis erforderlich) ohne Vollfinanzierung jeweils zusammenfassende Informationen zur Bonitätsbetrachtung der Skizze als Anhang beizufügen. Dieser zählt nicht zur Seitenzahl der eigentlichen Skizze und soll folgende Angaben umfassen: Auszug aus dem Handels-/​Vereinsregister, Angaben zum Eigenkapital, Umsatz, Gewinn/​Verlust, Anzahl der Mitarbeitenden, Business-Plan etc.

Sofern die Bonität nicht durch Eigenmittel dargestellt werden kann, sind geplante Patronatserklärungen mit der Skizze aufzuführen.

Der Zuwendungsgeber geht davon aus, dass die einreichenden Akteure mit Ablauf der Terminvorgaben zum Skizzeneingang ihre Bonitätsunterlagen vollumfänglich vorbereitet und zur Vorlage auf Anfrage bereithalten.

Ist die Bonität auf Anfrage binnen zwei Wochen durch den Skizzeneinreicher/​Antragsteller im Sinne der BHO einschließlich Verwaltungsvorschriften nicht schriftlich beim Zuwendungsgeber vollumfänglich nachgewiesen, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung im Verfahren vor. Stellt der ausgeschlossene Akteur einen wesentlichen Anteil am Gesamtvorhaben, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung des gesamten Konsortiums vor.

Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die finanzielle Situation beziehungsweise die Bonitätsnachweise vorab mit dem Projektträger zu erörtern.

Behörden/​Akteure mit hoheitlichen Aufgaben

Behörden/​Akteure mit hoheitlichen Aufgaben als Skizzeneinreicher sollten vor der Einreichung mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüber hinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.

Stehen in einer Behörde/​Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Vorhaben zur Verfügung, sind das behördliche/​kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt besonders zu begründen.

Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de abrufbar.

1
AGVO = Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
2
FhG = Fraunhofer-Gesellschaft
3
Es kommt die KMU-Definition der Europäischen Kommission zur Anwendung.
4
zur Definition Startups siehe mFUND-FAQ unter https:/​/​www.bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​faq-foerdernehmer-mfund.pdf?_​_​blob=publicationFile

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