FMA warnt vor Immediate Maximum: Keine Berechtigung für Bankgeschäfte in Österreich

Published On: Freitag, 13.09.2024By Tags: , ,

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) gibt eine dringende Investorenwarnung heraus und rät davon ab, Geschäfte mit dem Anbieter Immediate Maximum abzuschließen. Der Anbieter, der unter der Website https://immediatewealth.de/ auftritt, verfügt nicht über die erforderliche Berechtigung, um in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte anzubieten.

Laut FMA ist es Immediate Maximum untersagt, den gewerblichen Handel auf eigene oder fremde Rechnung gemäß § 1 Abs 1 Z 7 des Bankwesengesetzes (BWG) auszuführen. Dies bedeutet, dass der Anbieter nicht die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im österreichischen Markt legal anzubieten.

Die FMA betont, dass diese Veröffentlichung auf Grundlage des § 4 Abs 7 BWG erfolgt, um Investoren vor möglichen Risiken zu schützen. Anleger werden ausdrücklich gewarnt, keine finanziellen Transaktionen mit dem Anbieter durchzuführen, da dieser in Österreich nicht autorisiert ist. Die FMA rät dazu, bei Finanzgeschäften stets sicherzustellen, dass der Anbieter über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um unangenehme Überraschungen und Verluste zu vermeiden.

Diese Warnung ist Teil der anhaltenden Bemühungen der FMA, den Schutz der Investoren zu gewährleisten und den Finanzmarkt transparent und sicher zu gestalten.

Leave A Comment