Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor Angeboten des Anbieters AU-VEX ausgesprochen. Laut einer Mitteilung der FMA besitzt AU-VEX keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere die Vermittlung von Einlagengeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 18 lit. a Bankwesengesetz (BWG) darf durch den Anbieter nicht angeboten werden.
Die Website des Anbieters (https://au-vex.com/) sowie die angegebenen E-Mail-Adressen (info@au-vex.com und support@au-vex.com) werden explizit in der Bekanntmachung genannt. Die FMA weist darauf hin, dass AU-VEX keine Zulassung als Finanzdienstleister in Österreich hat und somit keine rechtmäßigen Bank- oder Finanzdienstleistungen anbieten darf.
Die FMA erinnert daran, dass jeder, der in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, eine Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht benötigt. Unternehmen, die ohne diese Lizenz operieren, handeln illegal und stellen ein Risiko für Anleger dar. Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der FMA prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist.
Diese Warnung basiert auf § 4 Abs. 7 des Bankwesengesetzes. Die FMA appelliert an alle Anleger, Angebote sorgfältig zu prüfen und Vorsicht walten zu lassen, um sich vor betrügerischen oder unautorisierten Finanzdienstleistungen zu schützen.
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