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FMA nimmt Verkauf notleidender Kredite unter strenge Aufsicht – Verbraucherschutz im Fokus

Rilsonav (CC0), Pixabay
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Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht künftig verstärkt die Einhaltung von Verbraucherschutzvorgaben beim Verkauf und der Verwaltung notleidender Kredite. Anlass ist das neue Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG), nach dem nun erstmals Kreditdienstleister offiziell zugelassen wurden.

Mit dem Inkrafttreten des KKG setzt Österreich eine entsprechende EU-Richtlinie um. Ziel des Gesetzes ist es, Banken den Verkauf und die Abwicklung sogenannter Problemkredite – also überfälliger oder bereits ausgefallener Kredite – zu erleichtern und zugleich einen transparenten Sekundärmarkt für diese Forderungen zu schaffen. Parallel dazu soll der Schutz der betroffenen Kreditnehmer:innen deutlich gestärkt werden.

Das Gesetz regelt detailliert, wie notleidende Kredite von Banken an Kreditkäufer veräußert werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen deren Verwaltung erfolgt. Banken sind verpflichtet, den Verkauf solcher Kredite der FMA zu melden. Unternehmen, die im Auftrag von Kreditkäufern die Betreuung und Einbringung dieser Forderungen übernehmen, benötigen eine ausdrückliche Zulassung durch die FMA. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine bestehende gewerbliche Berechtigung als Inkassobüro.

Für Verbraucher:innen ist insbesondere entscheidend, dass der Verkauf eines notleidenden Kredits keine Verschlechterung ihrer Rechtsposition nach sich ziehen darf. Sämtliche Vertragsbedingungen – etwa Zinssätze, Rückzahlungsmodalitäten oder Laufzeiten – bleiben unverändert bestehen. Kreditnehmer:innen müssen zudem rechtzeitig, klar und transparent darüber informiert werden, dass ihr Kredit verkauft wurde und welches Unternehmen künftig für die Verwaltung zuständig ist. Inhaltlich ändert sich für sie nichts – lediglich der Ansprechpartner wechselt vom ursprünglichen Kreditinstitut zum Kreditdienstleister.

Darüber hinaus unterliegen die zugelassenen Kreditdienstleister strengen Verhaltenspflichten. Diese umfassen insbesondere Vorgaben zum Datenschutz, zu fairen und sachlichen Kommunikationsstandards sowie zum respektvollen Umgang mit den Betroffenen. Aggressive oder unangemessene Methoden der Forderungseintreibung sind ausdrücklich untersagt.

Die laufende Beaufsichtigung der Kreditdienstleister ist innerhalb der FMA im Bereich der Bankenaufsicht angesiedelt. Weiterführende Informationen stellt die FMA auf ihrer Website zur Verfügung. Verbraucher:innen haben dort ebenfalls die Möglichkeit, sich bei Fragen oder Beschwerden direkt an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

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