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Bekanntmachung betreffend Erlöschen der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der Black Castle Asset Management AG, Vaduz, nach Art. 30 Vermögensverwaltungsgesetz (VVG)

Die Black Castle Asset Management AG, Heiligkreuz 15, FL-9490 Vaduz, hat per 31. August 2011 schriftlich auf die am 14. Juni 2007 durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft erlöscht die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG von Gesetzes wegen.

Die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der Black Castle Asset Management AG, Vaduz, ist somit per 31. August 2011 erloschen. Der Black Castle Asset Management AG, Vaduz, ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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